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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Jagdsteuer
Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer.
Beschreibung
Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts beziehungsweise bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.
Rechtsgrundlage
Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.
§ 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz
verwandte Vorgänge
- Alkopopsteuer Aussetzung
- Bescheinigung in Steuersachen
- Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen
- Steuerklasse Änderung Alleinerziehende beantragen
- Umsatzsteuerheft beantragen
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