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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)

Sie benöltigen ein rotes 07er Kfz-Kennzeichen? Dann müssen Sie dies bei zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.  


Beschreibung

Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote 06er-Händlerkennzeichen (zum Beispiel für Kfz-Hersteller und Teilehersteller, Händler, Werkstätten) bestimmt.

Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden.
Das rote Kennzeichen ist nur mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

Voraussetzungen

Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Es ist ein Führungszeugnis und ggfls. ein Auszug aus dem VZR und/oder Gewerberegister vorzulegen.

Vor Zuteilung des Kennzeichens kann auch noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden, um die tatsächlichen Verhältnisse festzustellen.



Zuständigkeit

Natürliche Personen wenden sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises beziehungsweise ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.



Fristen

Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich befristet.



Kosten

Die Gebühren richten sich nach Nr. 221,5 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Sie betragen zwischen 25,60 € und 205,00 €.

Für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheinheftes 15,30 €.




erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis des Inhabers oder Verantwortlichen
  • Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers/Prokuristen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.




Rechtsgrundlage

§ 16 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)




Weitere Informationen

Die Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von (zur Zeit) 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung


Tel.: 06571 14-1021
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb21@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 


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Quelle der Inhalte:
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