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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Für Kraftfahrzeuge mit Anhänger können Sie eine Zulassung für eine Höchstgeschwinsdigkeit von 100km/h beantragen.
Beschreibung
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für:
- Personenkraftwagen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger.
Der Anhänger ist zunächst bei einer oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h schon vorhanden.
Voraussetzungen:
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Zuständigkeit
Natürliche Personen wenden sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises beziehungsweise ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
- falls Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sind, so sind beide vorzulegen.
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfers (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Rechtsgrundlage
9. Ausnahmeverordnung zu §18 StVO
verwandte Vorgänge
- Bootsanmeldung (Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
- Kfz-Zulassung: Ummeldung innerhalb des Zulassungsbezirkes bei Halterwechsel
- Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)
- Online-Terminvergabe
- Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Tel.: 06571 14-1021
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb21@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2371
Fax: 06571 14-42371
E-Mail: Simone.Baberowski@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2227
Fax: 06571 14-42227
E-Mail: Stefan.Beth@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01a
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Fax: 06531 54259
E-Mail: Christa.Hoffmann@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2396
Fax: 06571 14-42396
E-Mail: Michelle.Knoop@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2475
Fax: 06571 14-42475
E-Mail: Helga.Lequen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2228
Fax: 06571 14-42228
E-Mail: Elena.McCall@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2223
Fax: 06571 14-42223
E-Mail: Jonathan.Mueller@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06531 54251
Fax: 06571 14-42902
E-Mail: Petra.Nastainczyk@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2229
Fax: 06571 14-42229
E-Mail: Christel.Pelm@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06531 54250
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: alina.rass@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: KFZ BKS
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2207
Fax: 06571 14-42321
E-Mail: Ute.Scheit@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2361
Fax: 06571 14-42361
E-Mail: Heidi.Skaley@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2233
Fax: 06571 14-42233
E-Mail: Oliver.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: 01a
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung)
Tel.: 06571 14-2423
Fax: 06571 14-42423
E-Mail: Sarah.Wallscheid@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 01
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