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Thalfang Ausgabe 24, Seite 18 Freitag, den 17. Juni 2016
Zu TOP 7: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 gem. §§ 95 und 96 GemO
Zunächst wurden anhand des jedem Ratsmitglied vorliegenden Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans die einzelnen Posi-
tionen von Herrn Steinmetz erläutert.
Der Ergebnishaushalt 2016 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.159 € aus. Gegenüber der Planung des Vorjahres handelt es sich
hierbei um eine Verbesserung in Höhe von 21 €, die sich wie folgt zusammensetzt:
Verbesserungen:
Produkt 1142: Landpacht 860 €
Produkt 2111: Betriebskostenumlage Grundschulen Thalfang und Heidenburg 1.500 €
Produkt 5410: Konzessionsabgabe 300 €
Produkt 5551: Überschussbeteiligung FV Thalfang / Haardtwald 2.757 €
Produkt 6120: Tilgungsumlage Grundschulen Thalfang und Heidenburg 200 €
versch. Produkte: Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Rückstellungen / Aufwendungen für Abschrei-
bungen auf Anlagevermögen 45 €
Summe Verbesserungen: 5.662 €
abzgl. Verschlechterungen:
Produkt 3650: Betriebskostenumlage Kindertagesstätten 1.100 €
Produkt 5410: Stromkosten Straßenbeleuchtungsanlage 400 €
Produkt 5530: Betriebskostenumlage Friedhofswesen 20 €
Produkt 6110: Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen 1.600 €
Produkt 6230: Reinertrag aus der Jagdverpachtung 2.105 €
versch. Produkte: Personalaufwendungen einschließlich Aufwandsentschädigung Ortsbürgermeister, Ehrensold und Sitzungsgelder
199 €
Sonstige kleinere Verschlechterungen 217 €
Summe Verschlechterungen: 5.641 €
Bereinigte Verbesserung: 21 €
Im ordentlichen Finanzhaushalt beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -14.230 €. Der Finanz-
mittelfehlbetrag der laufenden Verwaltungstätigkeit kann über Finanzmittelüberschüsse aus Vorjahren kompensiert werden. Gegenüber
dem Vorjahr handelt es sich bei dem Defizit im Bereich der laufenden Verwaltung um eine Verschlechterung in Höhe von 24 €.
Zur Begründung der Verschlechterung wird auf die Ausführungen zum Ergebnishaushalt, bezogen auf den zahlungswirksamen Bereich,
verwiesen.
Im investiven Finanzhaushalt wurden folgende Maßnahmen veranschlagt:
Einzahlung Auszahlung
1.) Teilhaushalt 1 - Zentrale Verwaltung
Keine Veranschlagung
2.) Teilhaushalt 2 - Schule und Kultur
Produkt 2111: Investitionskostenumlage Grundschulen Thalfang und Heidenburg 0 € 300 €
3.) Teilhaushalt 3 - Soziales und Jugend
Keine Veranschlagung
4.) Teilhaushalt 4 - Gesundheit und Sport
Keine Veranschlagung
5.) Teilhaushalt 5 - Gestaltung der Umwelt
Keine Veranschlagung
Summe: 0 € 300 €
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf - 300 €. Die Finanzierung der Investitionskostenumlage Grundschulen erfolgt über
Finanzmittelüberschüsse der laufenden Verwaltungstätigkeit aus Vorjahren, sodass eine Investitionskreditaufnahme im Haushaltsjahr 2016
entbehrlich ist. Die Ortsgemeinde Etgert bleibt weiterhin schuldenfrei.
Entwicklung der Liquiditätsüberschüsse:
Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde (gem. Bilanz zum 31.12.2014) 60.531 €
+ darin enthaltene vorfinanzierte Investitionsauszahlungen 0€
Bereinigter Bestand der Liquiditätsüberschüsse zum 31.12.2014: 60.531 €
+ Forderungen zum 31.12.2014 (ohne lfd. Verrechnungskonto): 5.867 €
./. zahlungswirksame Rückstellungen: 7.155 €
./. Verbindlichkeiten zum 31.12.2014 (einschl. Jagdpachtrücklage) 33.425 €
+ voraussichtlicher Liquiditätsüberschuss 2015: 6.400 €
./. Finanzierung Restkosten Sanierung Dorfgemeinschaftshaus 5.300 €
Bereinigter Bestand der Liquiditätsüberschüsse zum 31.12.2015: 26.918 €
./. Liquiditätsdefizit 2016 (laufende Verwaltungstätigkeit): 14.230 €
./. Finanzierung Investitionskostenumlage Grundschulen 2016 300 €
Bestand der Liquiditätsüberschüsse zum 31.12.2016: 12.388 €
2.1. Investitionskredite
Entwicklung der Investitionskredite:
Stand zum 31.12.2014 gem. Bilanz: 0€
./. Ordentliche Tilgungen 2015 0€
Stand zum 31.12.2015: 0€
+ Vorfinanzierte Investitionsauszahlungen 0€
+ Investitionskreditbedarf 2015: 0€
+ Investitionskreditbedarf 2016: 0€
./. Ordentliche Tilgungen 2016: 0€
Stand zum 31.12.2016: 0€
Nach erfolgter Beratung setzte der Ortsgemeinderat die Haushaltssatzung 2016 unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergeben-
den Änderungen wie folgt fest:
Der Inhalt der Haushaltssatzung wird nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bekanntgegeben.
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Zu TOP 8: Informationen
Es gab nichts zu protokollieren.

