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Thalfang Ausgabe 24, Seite 27 Freitag, den 17. Juni 2016
§6 §9
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
Gebühren und Beiträge
und Auszahlungen
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein-
richtungen gem. den Bestimmungen des Kommunalabgabengeset- Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Aus-
zes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden zzt. gültigen zahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im
Benutzungsordnungen werden wie folgt festgesetzt: Einzelfall mehr als 5.000 € überschritten sind.
1. Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus
1. Tag Auswärtige 2. Tag Auswärtige § 10
I. Familienfeiern Wertgrenze für Investitionen
Einheimische
(insgesamt) 41 € 67 € 31 € 47 € Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im
Einheimische Teilfinanzhaushalt darzustellen.
(Teilbereich) 31 € 47 € 21 € 31 €
II. Gewinnorientierte Veranstaltungen Neunkirchen, den 17.06.2016
Einheimische 77 € 52 € gez. - Pestemer - Ortsbürgermeister
Familienabend 52 € Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung in
der Zeit vom 20.06.2016 bis 28.06.2016 bei der Verbandsgemeinde-
Darüber hinaus sind die Nebenkosten entsprechend dem tatsächli- verwaltung Thalfang am Erbeskopf, Zimmer 7, öffentlich aus.
chen Verbrauch zu zahlen. Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeord-
Die Reinigung ist von jedem Veranstalter selbst durchzuführen. nung (GemO):
2. Benutzungsgebühren Grillhütte Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
für Einheimische 18 € schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
für Auswärtige 26 € gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
3. Benutzungsgebühren für den Friedhof Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
I. Reihengrabstätten 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
nach § 2 der Friedhofssatzung 250 € Satzung verletzt worden sind, oder
2. Überlassung einer Rasengrabstätte einschließlich 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
Pflege für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) 1.500 € den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der
3. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde-
Nr. 1 170 € verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver-
4. Überlassung einer Urnenrasengrabstätte letzungen begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
einschließlich Pflege für die Dauer Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
der Ruhezeit (15 Jahre) 500 € kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
5. Beisetzung einer Urne im bestehenden Reihen-, diese Verletzung geltend machen.
Wahl oder Urnengrab 100 €
II. Verleihung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten sonstige mitteilungen
a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2
der Friedhofssatzung Unterrichtung über die öffentliche Sitzung
¨ für eine Doppelgrabstätte 450 € des Ortsgemeinderates Neunkirchen
¨ für jede weitere Grabstätte 300 €
III. Ortsfremdenzuschlag am Donnerstag, dem 7. April 2016 um 19.30 Uhr
Für die Überlassung einer Grabstätte an eine ortsfremde * im Bürgerhaus in Neunkirchen
Person wird die doppelte Gebühr nach Ziffer I und II für die Grab-
stelle erhoben. Ortsbürgermeister Pestemer eröffnete die Sitzung und begrüßte die
* Einwohner mit zweitem Wohnsitz sind solchen mit erstem Wohn- Anwesenden.
sitz gleichgestellt Gemäß § 34 GemO hatte er als Vorsitzender die Ratsmitglieder
IV. Ausheben und Schließen der Gräber durch schriftliche Einladung zu einer öffentlichen und nichtöffent-
1. Reihengräber für Verstorbene (§ 10 Friedhofssatzung) lichen Sitzung eingeladen. Er stellte fest, dass der Ortsgemeinderat
a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 240 € nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschie-
b) ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 340 € nen war.
c) Urnenbestattung je Beisetzung 150 € Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
2. Wahlgräber (§ 10 Friedhofssatzung) Anschließend wurde folgende Tagesordnung behandelt:
a) Doppel- und weitere Grabstellen für die erste Tagesordnung
Bestattung 340 € 1. Einwohnerfragestunde
b) für jede weitere Bestattung 340 € 2. Eigenbejagung
V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 3. Spendenannahmen
Die für das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 4. Teilnahme am Trägerkreis zur Unterstützung der Flüchtlings-
entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als
Auslagen zu ersetzen. hilfe in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
VI. Benutzung der Leichenhalle 5. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Je Leiche bis zur Bestattung 25 € 6. Festsetzung des Jahresabschlusses
4. Einheitssatzung für Straßenentwässerung nach BauGB 7. Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2014
(Erschließung gem. § 3 Abs. 1 8. Haushaltsatzung und Haushaltsplan gem. §§ 95 und 96 GemO
Nr. 2 Erschließungsbeitragssatzung 11,53 €/qm Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner fragte nach dem aktuellen Sachstand zu den The-
§7 515 T € men Windkraft, Eigenbejagung und Flüchtlingshilfe. Der Vorsit-
Eigenkapital 412 T € zende verwies hierzu auf die Ausführungen im weiteren Verlauf der
343 T € Sitzung.
Stand des Eigenkapitals zum Zu TOP 2: Eigenbejagung
31.12.2014 Der Vorsitzende führte aus, dass der bestehende Jagdpachtvertrag
31.12.2015 Ende März 2017 ausläuft.
31.12.2016 Es sei nunmehr zu überlegen, wie weiter verfahren werden solle.
In der anschließenden Diskussion waren sich die Ratsmitglieder
§8 einig, ab diesem Zeitpunkt als Jagdrechtsinhaber das gemeindliche
Bewirtschaftungsregeln Jagdwesen in Eigenregie zu übernehmen, um lt. Empfehlung von
Revierleiterin Frau Koch den Wald ertragreicher zu gestalten.
Nachstehend aufgezeigte Produkte bilden mit der Konsequenz der Diese führte folgende Gründe für die Eigenbejagung an
gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb des - langfristiger Vermögensaufbau im Wald vor kurzfristigen
Produktes eine Bewirtschaftungseinheit: Produkte 5410, 5530, 5551,
5731 u. 5734 Pachteinnahmen