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Thalfang	                                                 Ausgabe 24, Seite 27  Freitag, den 17. Juni 2016

                                   §6                                                                    §9
                                                                              Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
                     Gebühren und Beiträge
                                                                                               und Auszahlungen
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeein-
richtungen gem. den Bestimmungen des Kommunalabgabengeset-           Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Aus-
zes in Verbindung mit den im Einzelfall maßgebenden zzt. gültigen    zahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im
Benutzungsordnungen werden wie folgt festgesetzt:                    Einzelfall mehr als 5.000 € überschritten sind.
1. Benutzungsgebühren für das Bürgerhaus
	 1. Tag 	 Auswärtige 	 2. Tag 	 Auswärtige                                                              § 10
I. Familienfeiern                                                                       Wertgrenze für Investitionen
Einheimische
(insgesamt) 	              41 € 	         67 € 	 31 € 	    47 €      Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im
Einheimische                                                         Teilfinanzhaushalt darzustellen.
(Teilbereich) 	            31 € 	         47 € 	 21 € 	    31 €
II. Gewinnorientierte Veranstaltungen                                                                                   Neunkirchen, den 17.06.2016
Einheimische 	             77 € 	               52 €                                                            gez. - Pestemer - Ortsbürgermeister
Familienabend 	            52 €                                      Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung in
                                                                     der Zeit vom 20.06.2016 bis 28.06.2016 bei der Verbandsgemeinde-
Darüber hinaus sind die Nebenkosten entsprechend dem tatsächli-      verwaltung Thalfang am Erbeskopf, Zimmer 7, öffentlich aus.
chen Verbrauch zu zahlen.                                            Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeord-
Die Reinigung ist von jedem Veranstalter selbst durchzuführen.       nung (GemO):
2. Benutzungsgebühren Grillhütte                                     Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
für Einheimische 	                                         18 €      schriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande
für Auswärtige 	                                           26 €      gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
3. Benutzungsgebühren für den Friedhof                               Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
I. Reihengrabstätten                                                 1. 	die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
1. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte                     Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
nach § 2 der Friedhofssatzung 	                            250 €         Satzung verletzt worden sind, oder
2. Überlassung einer Rasengrabstätte einschließlich                  2. 	 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde
Pflege für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) 	             1.500 €       den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der
3. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach           Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde-
Nr. 1 	                                                    170 €         verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Ver-
4. Überlassung einer Urnenrasengrabstätte                                letzungen begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
einschließlich Pflege für die Dauer                                  Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
der Ruhezeit (15 Jahre) 	                                  500 €     kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
5. Beisetzung einer Urne im bestehenden Reihen-,                     diese Verletzung geltend machen.
Wahl oder Urnengrab 	                                      100 €
II. Verleihung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten                              sonstige mitteilungen
a) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2
der Friedhofssatzung                                                  Unterrichtung über die öffentliche Sitzung
¨ für eine Doppelgrabstätte 	                              450 €          des Ortsgemeinderates Neunkirchen
¨ für jede weitere Grabstätte 	                            300 €
III. Ortsfremdenzuschlag                                                   am Donnerstag, dem 7. April 2016 um 19.30 Uhr
Für die Überlassung einer Grabstätte an eine ortsfremde *                              im Bürgerhaus in Neunkirchen
Person wird die doppelte Gebühr nach Ziffer I und II für die Grab-
stelle erhoben.                                                      Ortsbürgermeister Pestemer eröffnete die Sitzung und begrüßte die
* Einwohner mit zweitem Wohnsitz sind solchen mit erstem Wohn-       Anwesenden.
sitz gleichgestellt                                                  Gemäß § 34 GemO hatte er als Vorsitzender die Ratsmitglieder
IV. Ausheben und Schließen der Gräber                                durch schriftliche Einladung zu einer öffentlichen und nichtöffent-
1. Reihengräber für Verstorbene (§ 10 Friedhofssatzung)              lichen Sitzung eingeladen. Er stellte fest, dass der Ortsgemeinderat
a) 	 bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 	                   240 €     nach ordnungsgemäßer Einladung in beschlussfähiger Zahl erschie-
b) 	 ab dem vollendeten 5. Lebensjahr 	                    340 €     nen war.
c) 	 Urnenbestattung je Beisetzung 	                       150 €     Gegen Form und Frist der Einladung wurden keine Bedenken erhoben.
2. Wahlgräber (§ 10 Friedhofssatzung)                                Anschließend wurde folgende Tagesordnung behandelt:
a) 	 Doppel- und weitere Grabstellen für die erste                   Tagesordnung
	 Bestattung 	                                             340 €     1. 	 Einwohnerfragestunde
b) 	 für jede weitere Bestattung 	                         340 €     2. 	 Eigenbejagung
V. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen                     3. 	 Spendenannahmen
Die für das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen            4. 	 Teilnahme am Trägerkreis zur Unterstützung der Flüchtlings-
entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als
Auslagen zu ersetzen.                                                    hilfe in der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf
VI. Benutzung der Leichenhalle                                       5. 	 Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
Je Leiche bis zur Bestattung 	                             25 €      6. 	 Festsetzung des Jahresabschlusses
4. Einheitssatzung für Straßenentwässerung nach BauGB                7. 	 Entlastung gemäß § 114 GemO zum Jahresabschluss 2014
(Erschließung gem. § 3 Abs. 1                                        8. 	 Haushaltsatzung und Haushaltsplan gem. §§ 95 und 96 GemO
Nr. 2 Erschließungsbeitragssatzung 	                     11,53 €/qm  Zu TOP 1: Einwohnerfragestunde
                                                                     Ein Einwohner fragte nach dem aktuellen Sachstand zu den The-
                                    §7                     515 T €   men Windkraft, Eigenbejagung und Flüchtlingshilfe. Der Vorsit-
                              Eigenkapital                 412 T €   zende verwies hierzu auf die Ausführungen im weiteren Verlauf der
                                                           343 T €   Sitzung.
Stand des Eigenkapitals zum                                          Zu TOP 2: Eigenbejagung
31.12.2014 	                                                         Der Vorsitzende führte aus, dass der bestehende Jagdpachtvertrag
31.12.2015 	                                                         Ende März 2017 ausläuft.
31.12.2016 	                                                         Es sei nunmehr zu überlegen, wie weiter verfahren werden solle.
                                                                     In der anschließenden Diskussion waren sich die Ratsmitglieder
                                    §8                               einig, ab diesem Zeitpunkt als Jagdrechtsinhaber das gemeindliche
                       Bewirtschaftungsregeln                        Jagdwesen in Eigenregie zu übernehmen, um lt. Empfehlung von
                                                                     Revierleiterin Frau Koch den Wald ertragreicher zu gestalten.
Nachstehend aufgezeigte Produkte bilden mit der Konsequenz der       Diese führte folgende Gründe für die Eigenbejagung an
gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Aufwendungen innerhalb des       - 	 langfristiger Vermögensaufbau im Wald vor kurzfristigen
Produktes eine Bewirtschaftungseinheit: Produkte 5410, 5530, 5551,
5731 u. 5734                                                             Pachteinnahmen
   22   23   24   25   26   27   28   29   30   31   32