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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Ratte melden
Sie haben eine Ratte in ihrem Wohnhaus entdeckt? Dann beachten Sie die Hinweise über die Zuständigkeiten der eventuellen Beseitigung.
Beschreibung
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Ihr Kot und Urin führt zu Geruchsbelästigung und sie übertragen zudem gefährliche Krankheiten.
Kurztext
Ein Rattenbefall muss unbedingt bekämpft werden. Meldungen zu einem Befall sind hierbei sehr hilfreich. Die Zuständigkeit zur Bekämpfung liegt entweder beim Eigentümer selbst oder im öffentlichen Bereich beim Ordnungsamt.
Zuständigkeit
Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten sowie wenn der Verursacher ein Dritter ist, wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt.
Fristen
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
- Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
- Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
- Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Kosten
Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.
Rechtsgrundlage
§ 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
§ 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV)
Weitere Informationen
Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (z.B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte sind.
Bemerkungen
Viele Informationen zur Schädlingsbekämpfung hält die Seite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bereit. Ist ihre Schädlingsbekämpfung erfolglos oder gar nicht erst erfolgt, kann es vorkommen, dass das zuständige Ordnungsamt (rechtliche) Maßnahmen anordnet.
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
verwandte Vorgänge
- Ausfuhrerstattung beantragen
- Besamungsstation Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz beantragen
- Eingriffe in Natur und Landschaft: Eingriffsregelung
- Eintragung in das EMAS-Register beantragen
- Technisches Hilfswerk Anforderung
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