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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Mitarbeiter

Kampfmittel melden

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel – Bomben, Granaten oder sonstige Munition handeln könnte, informieren Sie unverzüglich das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei.  


Beschreibung

Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelbeseitigung Rheinland-Pfalz sind sämtliche in den beiden Weltkriegen verwendete Munitionsarten, insbesondere Bomben, Granaten oder sonstige Munition.

Falls Sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel handeln könnte, sind sie verpflichtet, dies unverzüglich beim zuständigen Ordnungsamt oder der Polizei zu melden.

Halten Sie Abstand zu dem Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.

Kurztext

Kampfmittel i.S. der Kampfmittelbeseitigung RLP sind verschiedene Arten von Munition aus beiden Weltkriegen. Als Blindgänger liegen diese zum Teil noch unentdeckt unter der Erde. Ein möglicher Fund stellt eine Gefahr für die Bevölkerung dar und muss unverzüglich gemeldet werden.



Zuständigkeit

Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommune.



Fristen

Informieren Sie unverzüglich die Polizei oder die Ordnungsbehörde.



Kosten

Da der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, in Rheinland-Pfalz eine hohe Priorität hat, werden die Kosten des Kampfmittelräumdienstes vom Land getragen. Für betroffene Grundstückseigentümer sind die Leistungen des Kampfmittelräumdienstes RLP kostenfrei.




Rechtsgrundlage

§ 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)




Weitere Informationen

Der Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.

Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier

Bemerkungen

Besitzt die Anfrage zur Kampfmittelbeseitigung keinen konkreten Gefahrenhintergrund oder tatsächliche Hinweise auf Kampfmittel (historische Aufzeichnungen, verbindliche Zeugenaussagen), kann der Kampfmittelräumdienst gemäß des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes nicht tätig werden. Der entsprechende Fund ist dann auf eigene Kosten durch ein privates Unternehmen zu beseitigen.




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt