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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Eintragung in die Handwerksrolle - Ausübungsberechtigung nach § 7b HWO
Möchten Sie ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk ohne entsprechenden Meistertitel ausüben?
Beschreibung
Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung Handwerksordnung (HwO) beantragen.
Mit einer erteilten Ausübungsberechtigung erfüllen Sie die Eintragungsvoraussetzungen für ein zulassungspflichtiges Handwerk in die Handwerksrolle.
Achtung: Mit einer Ausübungsberechtigung erwerben Sie nicht die Berechtigung, einen Meistertitel zu führen. Die Ausbildungsberechtigung im betreffenden Handwerk bleibt einer gesonderten Überprüfung vorbehalten..
Von diesen Regelungen ausgenommen sind folgende zulassungspflichtige Handwerke:
- Schornsteinfegerhandwerk,
- Augenoptikerhandwerk,
- Hörgeräteakustikerhandwerk,
- Orthopädietechnikerhandwerk,
- Orthopädieschuhmacherhandwerk und
- Zahntechnikerhandwerk.
- Abschluss einer einschlägigen Ausbildung (Gesellenprüfung) in dem beantragten, in einem mit diesem Handwerk verwandten Handwerk oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu betreibenden Handwerk entsprechenden anerkannten Ausbildungsberuf
- Zusätzlich eine mindestens sechsjährige Gesellentätigkeit einschließlich einer mindestens vierjährigen Tätigkeit in leitender Funktion im beantragten Handwerk
- kaufmännische und allgemeinrechtliche Sachkenntnisse gelten i.d.R. durch die Berufserfahrung als erbracht; soweit dies nicht der Fall ist, sind sie durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen.
Zuständigkeit
Fristen
Keine.
Kosten
Es können Kosten in unterschiedlicher Höhe anfallen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Handwerkskammer.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der der einschlägigen Ausbildung (Gesellenprüfung, Facharbeiterprüfung)
- Nachweis der Berufserfahrung (Dauer der Berufsausübung) sowie der leitenden Tätigkeit (qualifiziertes Arbeitszeugnis, Stellenbeschreibung)
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Anträge/ Formulare erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Was sollte ich noch wissen?
Hinweis: Nachdem Sie die Ausübungsberechtigung erhalten haben, kann die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen oder Sie können eine Tätigkeit als technischer Betriebsleiter oder technische Betriebsleiterin in einem anderen Unternehmen wahrnehmen.
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier
Tel.: +49 651 207-0
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de
Web: www.hwk-trier.de
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