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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes

Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Betrieb in Verkehr gebracht werden, für den eine Kennnummer vergeben wurde und die mit einem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).  


Beschreibung

Registrierungspflichtig sind

  • Betriebe mit mindestens 350 oder mehr Legehennen oder
  • Betriebe mit weniger als 350 Legehennen, sofern sie Eier in den Verkehr bringen, die nach den Vermarktungsnormen zu kennzeichnen sind.

Werden weniger als 350 Legehennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.

Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.



Zuständigkeit

Zuständig ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Referat 42.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




Rechtsgrundlage

Richtlinie 2002/4/EG der Kommission über die Registrierung von Legehennenbetrieben

Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)

Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes (Legehennenbetriebsregisterverordnung - LegRegV)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt