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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Plakatierungen

Sie können unter einigen Voraussetzungen im öffentlichen Raum Plakate anbringen.  


Beschreibung

Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in Rheinland-Pfalz Teil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
    • Laternenmasten,
    • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln,
    • Großwerbetafeln an den Ortseingängen.
  • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
  • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen beziehungsweise Hängestellen erteilt.
  • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.


verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt