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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen

Sie möchten ein Grundstück oder Immobilie erwerben? Dann müssen Sie für Ihr Kaufvorhaben ein Höchstgebot beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) abgeben.  


Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).



Fristen

Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.

Voraussetzungen

Abgabe des Höchstgebotes.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.



Kosten

Beim Landesbetrieb LBB fallen keine Gebühren an.




Rechtsgrundlage

Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 1. Juli 2002 (88 23 01-433), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 15. August 2002, Seite 479 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.




Weitere Informationen

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Rheinstraße 4e
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 20496-0
Fax: +49 6131 20496-251
E-Mail: postfach.zentrale@lbbnet.de
Web: lbb.rlp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt