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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Wahlvorstand
Wahlvorstände sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in ihrem Stimmbezirk verantwortlich.
Beschreibung
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisitzerinnen und Beisitzern.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Gemeinden und Städte.
Weitere Informationen
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Seniorenvertretung
- Technisches Hilfswerk Anforderung
- Technisches Hilfswerk Freistellung
- Wahlen
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