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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Wahlvorstand

Wahlvorstände sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in ihrem Stimmbezirk verantwortlich.  


Beschreibung

Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisitzerinnen und Beisitzern.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.



Zuständigkeit

Auskünfte erteilen die Wahlämter der Gemeinden und Städte.



Weitere Informationen

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz




verwandte Vorgänge


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Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt