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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Winterdienst

Glatte Straßen und dicht beschneite Fußwege stellen nicht nur eine Unfallgefahr dar, sie können auf lange Sicht auch Beschädigungen am Gestein hervorrufen. Umso wichtiger ist eine effektive Räumung durch den Winterdienst.  


Beschreibung

Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar beziehungsweise begehbar sind.

Kurztext

Der Winterdienst hat entweder durch die Gemeinde oder durch die Grundstücksbesitzer oder -eigentümer zu erfolgen. Er garantiert ein sicheres Begehen und Befahren von Gehwegen und Straßen durch Streuen und Räumen bei Schnee und Glatteis.



Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden beziehungsweise Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden beziehungsweise Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.



Rechtsgrundlage

§ 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

§ 17 Landesstraßengesetz (LStrG)




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Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt