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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
SaarstraĂźe 7
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Umsiedelung von Nestern geschützter Insektenarten – Hornissen, Hummeln, Wespen und Wildbienen
Hornissen, Wespen, Hummeln und Wildbienen stehen unter Artenschutz.
Beschreibung
Sie gehören zu den staatenbildenden Insekten und überleben nicht länger als einen Sommer. Sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturkreislauf. Hornissen und Wespen regulieren das Artengefüge der Insekten, Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten, die Bienen nicht erreichen können, Honigbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten.
Die meisten Arten sind harmlos und greifen den Menschen nicht an, wenn sie ungestört sind. Nur zwei Wespenarten interessieren sich für süße Getränke oder Speisen.
Die Nester werden in natürlichen Höhlen (zum Beispiel Spechthöhlen) oder auch in künstlichen Hohlräumen wie Dachböden gebaut. Manchmal werden auch Nist- oder Rolllädenkästen besiedelt. Der Nestbereich (circa 4 Meter um das Nest herum) wird von den Insekten verteidigt, notfalls durch Stechen. Folgende Störungen sollten daher vermieden werden:
- heftige, schnelle Bewegungen
- längeres Verstellen der Flugbahn
- Erschütterungen des Nestes
- Manipulationen am Nest oder Flugloch
- direktes Anatmen der Tiere
Ein Hornissenstich ist für normal empfindliche Menschen nicht gefährlicher als ein Wespenstich. Außerhalb des Nestbereiches sind die Tiere friedlich.
In Ausnahmefällen: Umsiedelung des Nestes
Im Fall eine Gefährdung von Menschen durch die Insekten kann eine Ausnahmegenehmigung zur Umsiedelung des Nestes beantragt werden. Bevor an eine Umsiedlung oder Entfernung des Nestes gedacht wird, können folgende Maßnahmen helfen:
- Separieren des Nestes auf dem Dachboden om übrigen Wohnraum mit einem dünnmaschigen Netz v
- Absperrung des Nestbereiches mit einem Zaun in circa 5 Meter Abstand
- Anbringen einer Sichtblende
Hinweis: Rat finden Sie außerdem vor Ort bei Naturschutzvereinen, Imkern oder der Feuerwehr.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.
Zuständigkeit
Soweit ein Nest einer geschützten Art entfernt werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der oberen Naturschutzbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd) erforderlich. Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind die unteren Naturschutzbehörden. Deren Aufgaben nehmen die Kreisverwaltungen beziehungsweise bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen wahr.
Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt a.d.W.
Fristen
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Angaben:
- Welche Insektenart soll entfernt werden (Wespe, Hornisse)? gegebenenfalls telefonisch vorab klären
- Lage des Nestes auf Ihrem Grundstück beziehungsweise an Ihrem Haus (Adresse, Lageskizze)
- Begründung für die Umsiedlung oder Bekämpfung (z.B. Lage unmittelbar neben Fenstern, Türen, Betroffenheit von Kleinkindern oder Allergikern
- Termin für die Umsiedlung oder Bekämpfung
- Falls Sie eine Firma damit beauftragen: Name und Anschrift des Unternehmens
Voraussetzungen
Für die Umsiedlung oder Entfernung der Nester geschützter Arten muss ein wichtiger Grund, zum Beispiel eine Allergie gegen Insektenstiche, vorliegen
Kosten
Amtshandlungen nach dem Naturschutzrecht sind in der Regel kostenpflichtig gemäß dem besonderen Gebührenverzeichnis der Behörden auf dem Gebiet des Umweltrechts, in der jeweiligen aktuellen Fassung
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag: bitte vorher telefonisch abstimmen.
Rechtsgrundlage
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
verwandte Vorgänge
- Abfallentsorgung zustimmen zur Verbringung in Deutschland und Europa
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen
- Immissionsschutzbeauftragte bestellen
- Privater Probenehmer für Saatgut Zulassung beantragen
- Untersuchungsstelle nach der Milch-Güteverordnung Zulassung beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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