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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung

Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert?  Dann wird ein neuer eAT ist erforderlich.  


Beschreibung

Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert infolge von Heirat, Scheidung oder sonstigen Gründen (z.B.: Änderung der Passdaten - Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapieres); Dann wird bei Änderungen im Vor- oder Familienname ein neuer eAT ist erforderlich.

Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) in verschiedenen Sprachen auf den Internetseiten des Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF)



Zuständigkeit

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.



Fristen

  • Beantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Foto erfolgt persönlich bei der jeweiligen Ausländerbehörde 
  • Gleiches gilt bei einer Neuausstellung (Übertragung) ca. 3 - 4 Wochen
     Zur Überbrückung kann dem Betroffenen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Inhabern einer Niederlassungserlaubnis findet ein entsprechender Aufkleber Verwendung.


Rechtsgrundlage

§ 72 Aufenthaltsverordnung§ (AufenthV)

§ 45c Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

§ 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)




verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt