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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen

Wenn Sie als steuerlicher Beauftragter für ein oder mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen.  


Beschreibung

Als steuerlicher Beauftragter vertreten Sie ein Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem Luftverkehrsteuergesetz. Sie haben als steuerlicher Beauftragter die Pflichten des Luftverkehrsunternehmens als eigene zu erfüllen. Dabei haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vertretene. Sie sind zusammen mit dem von Ihnen vertretenen Luftverkehrsunternehmen Gesamtschuldner der Luftverkehrsteuer.

Sie können als steuerlicher Beauftragter für mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein. Zur Sicherstellung des Steueraufkommens müssen Sie dem Hauptzollamt Änderungen Ihrer Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich anzeigen.

Kurztext

  • Steuerlicher Beauftragter Erlaubnis nach § 8 Luftverkehrsteuergesetz
  • Steuerliche Beauftragte können für ein oder mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein
  • Steuerlicher Beauftragter vertritt das Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten
  • Hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vertretene
  • Das Luftverkehrsunternehmen und dessen steuerlicher Beauftragter sind Gesamtschuldner für die entstandene Luftverkehrsteuer
  • Schriftlicher Antrag notwendig
  • Steuerlicher Beauftragter muss in Bezug auf sich und auf das vertretene Luftverkehrsunternehmen Änderungen der Verhältnisse, Überschuldung etc. unverzüglich schriftlich anzeigen
  • Zuständig: zuständiges Hauptzollamt


Fristen

Wenn Sie eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter beantragen möchten:

  • Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
  • Der Antrag muss enthalten:
    • Namen des Antragstellers,
    • Geschäfts- oder Wohnsitz,
    • Rechtsform,
    • abweichender Ort der Buchführung sowie
    • Steuernummer beim Finanzamt und, falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Reichen Sie das Formular beim zuständigen Hauptzollamt ein.
  • Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Geschäftssitz nach § 11 der Abgabenordnung im Inland
  • gegen Ihre steuerliche Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken
  • soweit Sie nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsmäßig kaufmännische Bücher und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf
  • Sie üben eine gewerbliche beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit aus (keine Privatperson)

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

keine



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Erlaubnis müssen Sie beifügen:

  • bei nicht eingetragenen Unternehmen: eine Kopie der aktuellen Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung,
  • bei Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: einen aktuellen Registerauszug,
  • bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: eine Kopie des aktuellen Gesellschaftsvertrags (wenn vorhanden)

Hinweis: Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich erscheinen.




Rechtsgrundlage

§ 8 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG)




Weitere Informationen

Formulare: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen (Formular 1162) der Bundesfinanzverwaltung




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Ansprechpartner

Generalzolldirektion
Am Probsthof 78a
53121 Bonn

Tel.: 0228 3030
Fax: 0228 30399000
E-Mail: poststelle.gzd@zoll.bund.de
Web: www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Struktur/Generalzolldirektion/generalzolldirektion_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
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