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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Umsatzsteuerheft ausstellen

Das Umsatzsteuerheft sowie die Bescheinigung über die Befreiung von der Führung des Umsatzsteuerhefts werden durch die Finanzämter ausgestellt.  


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Finanzamtssuche beim Bundeszentralamt für Steuern



Fristen

  • Wohnsitz in Rheinland-Pfalz
  • umsatzsteuerliche Registrierung beim zuständigen Finanzamt


Kosten

Keine.




erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes.
  • Reisegewerbekarte, falls zu Ausübung des Gewerbes erforderlich.



Rechtsgrundlage

§ 22 Absatz 5 Umsatzsteuergsetz (UStG)

§ 68 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt