Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Herdenschutz-Maßnahmen Förderung beantragen
Sie möchten Ihr Weide- oder Gehegetiere vor Übergriffen durch den Wolf schützen? Dann können Sie in manchen Regionen in Rheinland-Pfalz (Westerwald, Eifel) für den Kauf von Schutzzäunen oder Herdenschutzhunden eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Luchse und Wölfe stehen europaweit unter strengem Schutz. Die aktuelle natürliche Wiederbesiedlung von Rheinland-Pfalz durch den Wolf wird von der Landesregierung mit Fördermaßnahmen begleitet.
Wölfe leben fast ausschließlich von Wildtieren wie Rehen und Wildschweinen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen auf der Weide oder Damhirsche in Gehegen reißen, insbesondere wenn diese nicht ausreichend durch Zäune oder Herdenschutzhunde geschützt sind. Ein ausreichender Herdenschutz ist sehr wichtig, weil sich Wölfe nicht an Nutztiere als leicht verfügbare Beute gewöhnen sollen.
In den Präventionsgebieten und Pufferzonen zu Präventionsgebieten ist ein ausreichender Herdenschutz daher auch Voraussetzung für die Zahlung von Rissentschädigungen durch das Land. Hier fördert das Land daher die Anschaffung von Zäunen oder auch von Herdenschutzhunden.
Es können bis zu 100 % der anfallenden förderfähigen Kosten erstattet werden.
Kurztext
Weide- und Gehegetierhalter*innen in Präventionsgebieten können Fördermittel für die Anschaffung von Zäunen und/oder Herdenschutzhunden zur Vermeidung von Nutztierrissen durch Wölfe beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf / KLUWO).
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Koordinationszentrum Luchs und Wolf / KLUWO.
Fristen
Die Weiden oder Gehege, bei denen das Zaunmaterial oder die Herdenschutzhunde eingesetzt werden sollen, müssen sich in einem Präventionsgebiet beziehungsweise in der Pufferzone zu einem Präventionsgebiet befinden.
Präventionsgebiet Westerwald: Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied sowie die Stadt Koblenz und Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn (siehe https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/praeventionsgebiete/)
Pufferzone Eifel: Verbandsgemeinden Adenau, Gerolstein, Prüm
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten. Jedoch kann der Kauf erst nach der Förderbewilligung erfolgen.
Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche plausibel dargelegt werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Es ist ein schriftlicher Förderantrag zu stellen.
Rechtsgrundlage
Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Weitere Informationen
Was sollte ich noch wissen?
Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz
Unterstützende Institutionen
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
verwandte Vorgänge
- Brütereibetrieb, Registrierung beantragen
- Erntezulassungsregister
- Handelsbezeichnung im Verzeichnis für Fischerei und Aquakultur neu beantragen oder ändern
- Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
- Tierseuchen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Landesportal RLP-Direkt