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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
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Herdenschutz-Maßnahmen Förderung beantragen

Sie möchten Ihr Weide- oder Gehegetiere vor Übergriffen durch den Wolf schützen? Dann können Sie in manchen Regionen in Rheinland-Pfalz (Westerwald, Eifel) für den Kauf von Schutzzäunen oder Herdenschutzhunden eine Förderung beantragen.  


Beschreibung

Luchse und Wölfe stehen europaweit unter strengem Schutz. Die aktuelle natürliche Wiederbesiedlung von Rheinland-Pfalz durch den Wolf wird von der Landesregierung mit Fördermaßnahmen begleitet.

Wölfe leben fast ausschließlich von Wildtieren wie Rehen und Wildschweinen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass sie auch Nutztiere wie Schafe oder Ziegen auf der Weide oder Damhirsche in Gehegen reißen, insbesondere wenn diese nicht ausreichend durch Zäune oder Herdenschutzhunde geschützt sind. Ein ausreichender Herdenschutz ist sehr wichtig, weil sich Wölfe nicht an Nutztiere als leicht verfügbare Beute gewöhnen sollen.

In den Präventionsgebieten und Pufferzonen zu Präventionsgebieten ist ein ausreichender Herdenschutz daher auch Voraussetzung für die Zahlung von Rissentschädigungen durch das Land. Hier fördert das Land daher die Anschaffung von Zäunen oder auch von Herdenschutzhunden.

Es können bis zu 100 % der anfallenden förderfähigen Kosten erstattet werden.

Kurztext

Weide- und Gehegetierhalter*innen in Präventionsgebieten können Fördermittel für die Anschaffung von Zäunen und/oder Herdenschutzhunden zur Vermeidung von Nutztierrissen durch Wölfe beantragen.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Koordinationszentrum Luchs und Wolf / KLUWO).

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Koordinationszentrum Luchs und Wolf / KLUWO.



Fristen

Die Weiden oder Gehege, bei denen das Zaunmaterial oder die Herdenschutzhunde eingesetzt werden sollen, müssen sich in einem Präventionsgebiet beziehungsweise in der Pufferzone zu einem Präventionsgebiet befinden.

Präventionsgebiet Westerwald: Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied sowie die Stadt Koblenz und Teile der Landkreise Mayen-Koblenz und Rhein-Lahn (siehe https://snu.rlp.de/de/projekte/woelfe/woelfe-und-nutztierhaltung/praeventionsgebiete/)

Pufferzone Eifel: Verbandsgemeinden Adenau, Gerolstein, Prüm

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Jedoch kann der Kauf erst nach der Förderbewilligung erfolgen.

Ferner muss die beantragte Förderung hinsichtlich Herdengröße und Beweidungsfläche plausibel dargelegt werden.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

Es ist ein schriftlicher Förderantrag zu stellen.




Rechtsgrundlage

Washingtoner Artenschutzabkommen (Anhang II)

Berner Konvention (Anhang II)

EG Verordnung 338/97

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATESvom 21. Mai 1992zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)




Weitere Informationen

Antragsformulare

Was sollte ich noch wissen?

Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz

Unterstützende Institutionen

Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz




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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt