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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Bundeskartellamt Hinweise zu kartellrechtlichen Verstößen übermitteln
Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per
Beschreibung
- Online-Formular,
- Post,
- Telefon oder
an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Zuständigkeit
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: 0228 9499555 (Bürgertelefon des Bundeskartellamtes)
oder
0228 94990
Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 9:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Fax: 0228 9499400
Telefon: 0228 94990
Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch von: 13:00 bis 16:00 Uhr
Fristen
Für Ihre Eingabe oder Beschwerde nehmen Sie schriftlich oder telefonisch Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.
- Übermitteln Sie dem Bundeskartellamt Ihren Hinweis zu möglichen Verstößen gegen das Kartellrecht. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Online-Formular,
- Brief (per Post),
- Telefon oder
- Ihre Eingabe oder Beschwerde wird an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet.
- Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und meldet sich bei Rückfragen bei Ihnen.
- Das Bundeskartellamt leitet dann von sich aus ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
- Kartellen oder
- Machtmissbräuchen
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
- keine
- keine
- Rückmeldung auf Eingabe oder Beschwerde: in der Regel innerhalb von 2 bis 8 Wochen
Kosten
- keine
erforderliche Unterlagen
- keine
Rechtsgrundlage
§ 54 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Section 54 (1) Law against Restrictions of Competition (GWB)
Weitere Informationen
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
verwandte Vorgänge
- Akteneinsicht in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik beantragen
- Anregungen und Ideen für die Verwaltung
- Basiskonto Informationserteilung
- Rechtsberatung - Registrierung
- Verfassungsschutz: personenbezogene Daten - Auskünfte
Ansprechpartner
Bundeskartellamt
Kaiser-Friedrich-Str. 16
53113 Bonn
Tel.: 0228 94990
Fax: 0228 9499400
Web: www.bundeskartellamt.de/DE/Home/home_node.html
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