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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft und Verleihung der Rechtsfähigkeit als wirtschaftlicher Verein

Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)  


Beschreibung

Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.

Kurztext

Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen



Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt dem MKUEM.



Fristen

  • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

Voraussetzungen

  • Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
  • gewählter Vorstand
  • durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. zwei bis vier Wochen



Kosten

1,00 - 51,00 Euro

auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses




erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
  • Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
  • gegebenenfalls Antrag auf Gebührenbefreiung



Rechtsgrundlage

§ 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

§ 22 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

§ 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)




Weitere Informationen

  • Formlose schriftliche Antragstellung
  • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar



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Ansprechpartner

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4646
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
Web: mkuem.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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