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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Personenbezogene Daten Auskunft beantragen

Wenn Sie oder eine betroffene Person Auskunft über Ihre gespeicherten Daten nach den § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz benötigen, können Sie diese über einen formlosen Antrag beantragen.  


Beschreibung

Gemäß § 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz können Sie auf Antrag Auskunft darüber erhalten, welche Daten über Sie im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeichert worden sind.

Auskunftsberechtigt ist nicht der Betroffene (sicherheitsüberprüfte Person) allein, sondern jede Person, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeichert wurden, zum Beispiel die einbezogene Person, die Referenz- und Auskunftspersonen, die Eltern, der Arbeitgeber oder im Haushalt des Betroffenen lebende Personen über 18 Jahre, die in der Sicherheitserklärung angegeben wurden.

Der Auskunftsanspruch gilt nicht uneingeschränkt, er kann nach § 23 Absatz 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz entfallen.

Weiterhin können nach § 23 Absatz 2 Sicherheitsüberprüfungsgesetz Auskünfte über bestimmte Daten nur mit Zustimmung der mitwirkenden Behörde erteilt werden.

Kurztext

Auskunftserteilung über im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung gespeicherte personenbezogene Daten.

Voraussetzung: Formloser Antrag mit Identitätsnachweis



Zuständigkeit

Bundesamt für Verfassungsschutz

Merianstraße 100
50765 Köln

Telefon: 0221 792-0

Zuständige Stelle

Bundesamt für Verfassungsschutz
Merianstraße 100
50765 Köln

Telefon: 0221 792-0



Fristen

Der Zugang zu Informationen wird auf Antrag gewährt.

Dieser Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten, bei der die begehrten Informationen vorhanden sind.

Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist der Antrag nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet ist und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist.



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Identitätsnachweis



Rechtsgrundlage

§ 23 Absatz 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)




Weitere Informationen

Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Identitätsnachweis: ja
Persönliches Erscheinen erforderlich: nein




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-3595
E-Mail: poststelle@mdi.rlp.de
Web: mdi.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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