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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern

Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.  


Beschreibung

Kurztext

  • Probenehmer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung
  • Besonders geeignete Personen werden auf den Gebieten der Wirtschaft zur Überprüfung von Waren und bestimmten Tätigkeiten öffentlich bestellt und vereidigt.
  • Besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit sind umfangreich nachzuweisen.
  • Verfahrensdauer ca. 618 Monate
  • Bestellung erfolgt befristet für maximal fünf Jahre
  • Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie und Handelskammer in deren Bezirk der Mittelpunkt der Sachverständigentätigkeit ausgeübt wird


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das örtlich zuständige Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Berufskammern wie Landwirtschaftskammer, Ingenieurkammer, Architektenkammer je nach Sachgebiet.



Fristen

Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Kammer persönlich beraten lassen.

  • Das Antragsformular ist mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
  • Sie müssen das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG bei Ihrer Meldebehörde beantragen.
  • Die Kammer wird Vorschusszahlungen auf Gebühren und Auslagen verlangen.
  • Die IHK überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Mindestanforderungen.
  • In einem persönlichen Gespräch wird Ihre persönliche Eignung nach Auswertung der eingereichten Referenzen bewertet. Gegebenenfalls werden weitere Ausschüsse oder Gremien beteiligt.
  • Die Kammer beauftragt unabhängige Fachleute mit der Bewertung Ihrer Sachkunde. Dazu werden die von Ihnen einzureichenden Gutachten und Arbeitsproben überprüft.
    Hinzu kommen, je nach Sachgebiet, eine schriftliche Überprüfung und ein Fachgespräch oder eine praktische Überprüfung.
  • Unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung entscheidet dann die IHK abschließend.

Voraussetzungen

  • Durch Aus und Weiterbildung sowie berufliche Erfahrung haben Sie eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde erworben.
  • Sie haben auch bereits mehrere Jahre Sachverständigenleistungen auf Ihrem Gebiet erbracht.
  • Sie sind psychisch und körperlich in der Lage, die Anforderungen an Sachverständige auf ihrem Gebiet zu erfüllen.
  • Es darf keine Gründe geben, an Ihrer Unabhängigkeit und Objektivität zu zweifeln. Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Sie sind unparteilich und unabhängig.
  • Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Sachverständigenordnungen der jeweils zuständigen Kammer und den Bestellungsvoraussetzungen Ihres Sachgebiets.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt entsprechend der Sachverständigenordnungen zeitlich befristet, maximal für fünf Jahre.
  • Auf Antrag kann eine Bestellung erneut ausgesprochen werden, wenn der Antragsteller seine persönliche Eignung und besondere Sachkunde erneut nachweisen kann.

Bearbeitungsdauer

Die nötigen Prüfungen sind umfangreich und können je nach Bestellungsgebiet zwischen ca. sechs und zwölf Monate in Anspruch nehmen.



Kosten

Die Gebühren variieren und werden von den einzelnen Kammern festgelegt. Gebührenrahmen: EUR 500 - 3.500. Hinzu kommen die Auslagen für Fachgremien und Auskünfte: EUR 1.000 - 2.000




erforderliche Unterlagen

  • Beruflicher Werdegang
  • Kopien von Zeugnissen, Aus- und Weiterbildungsnachweisen
  • Fachliche und persönliche Reverenzen
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gutachten und Arbeitsproben
  • Liste der von Ihnen auf Ihrem beantragten Sachgebiet erstellten Gutachten der letzten zwei Jahre
  • Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
  • Freistellungserklärung des Arbeitgebers

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Kammer, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.




Rechtsgrundlage

§ 36 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)




Weitere Informationen

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 9960-0
Fax: +49 6131 6149-26
E-Mail: lgs@akrp.de
Web: www.akrp.de/
 


Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier

Tel.: +49 651 207-0
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de
Web: www.hwk-trier.de
 


Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier

Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
 


Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
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