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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Umstrukturierungsbeihilfe beantragen

Sie können für Ihre Rebflächen Umstrukturierungsbeihilfen beantragen.  


Beschreibung

Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.



Fristen

Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai und September des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke. Mit Antrag Teil 2 im Januar wird die geplante Maßnahme angezeigt. Nach Durchführung erfolgt die Fertigstellungsmeldung. Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.

Voraussetzungen

  • Registrierung bei der Kreisverwaltung
  • Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
  • Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Einreichung Teil 1: 31.05. un d 30.09.

Einreichung Teil 2: 31.01.



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




erforderliche Unterlagen

Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.




Rechtsgrundlage

VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013

VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1149 DER KOMMISSION vom 15. April 2016

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1150 DER KOMMISSION vom 15. April 2016

§ 3 b Abs. 3 des Weingesetzes (WeinG)

Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (RebflUmstV RP 2017)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Sonja Schneider Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2168
Fax: 06571 14-42168
E-Mail: Sonja.Schneider@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: V11
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Herr Sebastian Wagner Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2417
Fax: 06571 14-42417
E-Mail: Sebastian.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: V 11
 


Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach

Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de
 


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