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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.  


Beschreibung

Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.

Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.

Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.

Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.

Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Bürgergeld verrechnet.

Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.

Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.

Kurztext

  • Arbeitsgelegenheiten Zuweisung
  • für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld,
    • die sehr arbeitsmarktfern sind und besonderer Unterstützung und Begleitung bedürfen
    • die mit keiner anderen Eingliederungsleistung an das Arbeitsleben herangeführt werden können und
    • innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen waren
  • Ziel ist die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen und die Heranführung an den Arbeitsmarkt
  • Arbeitsgelegenheiten sind kein Arbeitsverhältnis
    • Die Arbeiten müssen zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse sein.
  • Förderung umfasst:
    • Teilnehmende erhalten neben dem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, zum Beispiel für zusätzliche Fahrkosten oder Arbeitskleidung.
    • Maßnahmekosten, das heißt erforderliche Sach- und Personalkosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitsgelegenheit entstehen, werden dem Maßnahmeträger erstattet.
  • Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen des Jobcenters. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
  • zuständig: Jobcenter


Zuständigkeit

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

Zuständige Stelle

Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.



Fristen

Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

  • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
  • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
  • Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.

Voraussetzungen

  • Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
    • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
    • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
  • Die Arbeitsgelegenheit muss
    • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
    • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
    • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.



erforderliche Unterlagen

Keine




Rechtsgrundlage

§ 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Diensstellenfinder der Arbeitsagenturen, Jobcenter und Familienkassen auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit


Web: www.arbeitsagentur.de/privatpersonen
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt