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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Anzeige des Betriebs einer Straußwirtschaft
Im Rahmen einer Straußwirtschaft ist der Ausschank von selbst erzeugtem Wein für die Dauer von vier zusammenhängenden Monaten oder zwei zusammenhängenden Zeitabschnitten von insgesamt vier Monaten in einer Ausschankstelle möglich.
Zuständigkeit
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Kosten
Die Gewerbeanmeldung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
Rechtsgrundlage
§ 12 der Gaststättenverordnung Rheinland-Pfalz
Weitere Informationen
Der Antrag erfolgt formlos.
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeigepflicht entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger Rechtsvorschriften, wie z.B. Hygienevorschriften und Sperrfristen.
verwandte Vorgänge
- Abgabe für den Deutschen Weinfonds Entrichtung
- Anerkennungs- und Berufszugangsverfahren für den bundesrechtlich und landesrechtlich reglementierten Beruf „Lebensmittelkontrolleur/kontrolleurin“
- Handelsregister einsehen
- Löschung einer Registereintragung durch die Handwerkskammer
- Sonderrufnummern Einrichtung Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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