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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Bürgerinitiativen gründen
Sie möchten politischen Druck auf Entscheidungen Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausüben? Dann können Sie sich mit Gleichgesinnten zu einer Bürgerinitiative zusammenschließen.
Beschreibung
Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen beziehungsweise zu verhindern (z.B. den Bau einer Umgehungsstraße).
Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bürgerbeteiligung dar. Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche
- Wohnen,
- Umwelt und
- Kultur (inklusive Schulen und Kindergärten)
- Verkehr
eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.
Kurztext
Bürgerinitiativen werden zu einem konkreten Anlass gegründet mit dem Ziel als Gemeinschaft, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit politischen Druck auszuüben.
Zuständigkeit
Um eine Bürgerinitiative zu gründen, organisieren Sie eine Gründungsversammlung und thematisieren Sie Ihr Anliegen mit weiteren Beteiligten.
Verfassen Sie ein Gründungsprotokoll mit den Zielen und Aufgaben der Bürgerinitiative und kommunizieren dies an lokale Medien, um die Bürgerinitiative bekannt zu machen.
Hinweis: Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Um rechtsfähig zu werden, empfiehlt es sich die Bürgerinitiative ins Vereinsregister eintragen zu lassen.
Fristen
Um eine Bürgerinitiative zu gründen, organisieren Sie eine Gründungsversammlung und thematisieren Sie Ihr Anliegen mit weiteren Beteiligten.
Verfassen Sie ein Gründungsprotokoll mit den Zielen und Aufgaben der Bürgerinitiative und kommunizieren dies an lokale Medien, um die Bürgerinitiative bekannt zu machen.
Hinweis: Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Um rechtsfähig zu werden, empfiehlt es sich die Bürgerinitiative ins Vereinsregister eintragen zu lassen.
Weitere Informationen
Weitere Möglichkeiten der Interessensdurchsetzung auf kommunaler Ebene sind unter Bürgerbeteiligung aufgeführt.
verwandte Vorgänge
- Gemeinnütziger Verein anerkennen
- Stiftung errichten
- Vereinsregister Auskunft
- Wahlen
- Öffentliche Versammlung anmelden
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