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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Bürgerinitiativen gründen

Sie möchten politischen Druck auf Entscheidungen Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ausüben? Dann können Sie sich mit Gleichgesinnten zu einer Bürgerinitiative zusammenschließen.  


Beschreibung

Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Ihr Ziel ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit einhergehend politischen Druck auszuüben, um eine bestimmte öffentliche Maßnahme umzusetzen beziehungsweise zu verhindern (z.B. den Bau einer Umgehungsstraße).

Die Mitarbeit in einer Bürgerinitiative stellt eine von verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten im Rahmen der Bürgerbeteiligung dar. Für gewöhnlich bilden sich Bürgerinitiativen auf kommunaler Ebene. Ihre klassischen Tätigkeitsfelder können thematisch in die Bereiche

  • Wohnen,
  • Umwelt und
  • Kultur (inklusive Schulen und Kindergärten)
  • Verkehr

eingeteilt werden. Die Forderungen der Bürgerinitiativen richten sich dabei an die Gemeindevertretungen, Kreistage oder Kommunalverwaltungen.

Kurztext

Bürgerinitiativen werden zu einem konkreten Anlass gegründet mit dem Ziel als Gemeinschaft, Einfluss auf die öffentliche Meinung zu nehmen und damit politischen Druck auszuüben.



Zuständigkeit

Um eine Bürgerinitiative zu gründen, organisieren Sie eine Gründungsversammlung und thematisieren Sie Ihr Anliegen mit weiteren Beteiligten.

Verfassen Sie ein Gründungsprotokoll mit den Zielen und Aufgaben der Bürgerinitiative und kommunizieren dies an lokale Medien, um die Bürgerinitiative bekannt zu machen.

Hinweis: Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Um rechtsfähig zu werden, empfiehlt es sich die Bürgerinitiative ins Vereinsregister eintragen zu lassen.



Fristen

Um eine Bürgerinitiative zu gründen, organisieren Sie eine Gründungsversammlung und thematisieren Sie Ihr Anliegen mit weiteren Beteiligten.

Verfassen Sie ein Gründungsprotokoll mit den Zielen und Aufgaben der Bürgerinitiative und kommunizieren dies an lokale Medien, um die Bürgerinitiative bekannt zu machen.

Hinweis: Eine Bürgerinitiative setzt keine bestimmte Rechtsform voraus und muss deshalb auch nicht offiziell angemeldet werden. Um rechtsfähig zu werden, empfiehlt es sich die Bürgerinitiative ins Vereinsregister eintragen zu lassen.



Weitere Informationen

Weitere Möglichkeiten der Interessensdurchsetzung auf kommunaler Ebene sind unter Bürgerbeteiligung aufgeführt.




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Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt