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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen
Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Beschreibung
Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen.
Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z.B. zur Durchsetzung von Forderungen.
Zuständigkeit
Die einfache und die erweiterte Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Gemeinde-/ Stadtverwaltung beantragen, in der der Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat. Neben den Angaben zu ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, z.B.:
Die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Fristen
Keine.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-27 erhoben.
erforderliche Unterlagen
Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).
Rechtsgrundlage
Link zu § 14 Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7 GewO
Weitere Informationen
Formlos.
Was sollte ich noch wissen?
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z.B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.
verwandte Vorgänge
- Ausnahmegenehmigung für Luftraumnutzung beantragen
- Handelsregister Eintragung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Handelsregister Eintragung Kommanditgesellschaft
- Handelsregister Eintragung einer juristischen Person
- Öffentliche Vergabe Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer beantragen
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