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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Geflügelfleisch und Eier: Vermarktung

Zur Vereinfachung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte innerhalb der Gemeinschaft gibt es unter anderem Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch und Eier.  


Beschreibung

Sie sollen den Markt transparenter machen und dazu beitragen, dass die Qualität der Produkte verbessert und der Absatz erleichtert wird. Ihre Anwendung liegt damit im Interesse der Erzeuger, der Händler und der Verbraucher. Eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften ist erforderlich.



Zuständigkeit

Prüfer der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Referat 42, kontrollieren die Einhaltung der Vermarktungsnormen auf Erzeuger- und Großhandelsebene.

Für die Kontrolle auf der Einzelhandelsebene sind die Veterinärbehörden (Lebensmittelüberwachung) zuständig.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion



Kosten

Es fallen keine Gebühren an.




Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung (EG) Nr.543/2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Verordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier

Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch

Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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