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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Virtuelles Rathaus
Hunde: gewerbsmäßige Zucht oder Haltung - Erlaubnis
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten oder züchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
- Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
- Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung.
Fristen
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Kosten
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).
Besonderes Gebührenverzeichnis mit Anlage
erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie der Eignung der Räume und Einrichtungen beizufügen.
Rechtsgrundlage
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Weitere Informationen
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahmen der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.
verwandte Vorgänge
- Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen
- Börse Errichtung erlauben
- Instandsetzungsbetrieb Anerkennung beantragen
- Markenschutz Eintragung anmelden
- Rundfunkveranstalter bundesweite Zulassung beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
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