Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anmelden

Sie haben eine Ausbildung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in und möchten sich für die Staatliche Prüfung anmelden? Dann erhalten Sie hier Informationen zur Anmeldung.  


Beschreibung

Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

Kurztext

Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichen­psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.



Zuständigkeit

Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.



Fristen

Zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichen­psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie dazu den vorgeschriebenen Vordruck.

Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.



erforderliche Unterlagen

Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
  • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
  • Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
  • 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)

Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.




Rechtsgrundlage

Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO))




Weitere Informationen

Die Ausbildung dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz

Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Web: lsjv.rlp.de/de/startseite/
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt