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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Wohngeld Rückforderung

Ihr Wohngeldbescheid wurde aufgehoben? Dann müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen.  


Beschreibung

Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld zurückzahlen. Soweit Ihr Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist und Wohngeld (weiter)gezahlt wurde, müssen Sie das Ihnen gezahlte Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen erstatten.

Kurztext

Bereits gezahltes Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert, wenn der Wohngeldbescheid aufgehoben worden oder unwirksam ist.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Wohngeldbehörde. Dies ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Zuständige Stelle

Zuständige Wohngeldbehörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.



Fristen

Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid.

Voraussetzungen

Das Wohngeld wird unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert:

  1. Wenn Ihr Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld zu erstatten.
  2. Soweit Wohngeld ohne Wohngeldbescheid erbracht worden ist, z.B. wenn der Wohngeldbescheid unwirksam geworden ist, ist das bereits gezahlte Wohngeld dann zu erstatten, wenn der Wohngeldempfänger nicht auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat beziehungsweise sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist.

Auf Vertrauen kann sich der Wohngeldempfänger nicht berufen, soweit

  • er die Rechtswidrigkeit kannte,
  • er die Entscheidung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat oder
  • die Entscheidung auf Angaben beruht, die der Wohngeldempfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat.


Kosten

Keine.




erforderliche Unterlagen

Die Rückforderung erfolgt von Amtswegen. Die benötigten Unterlagen werden gegebenenfalls von der Wohngeldbehörde angefordert.




Rechtsgrundlage

§ 50 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

§ 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Rechtsbehelf

Widerspruch




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen


Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Frau Lorena de la Fuente Briones Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2206
Fax: 06571 14-42206
E-Mail: wohngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 210
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Frau Stefanie Hentschke Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2236
Fax: 06571 14-42236
E-Mail: Wohngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A209
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Frau Carmen Lässer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2406
Fax: 06571 14-42406
E-Mail: Wohngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 208
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Frau Raphaela Meyer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2382
Fax: 06571 14-42382
E-Mail: Wohngeld@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 207
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Frau Cathrin Röhl Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2117
Fax: 06571 14-42117
E-Mail: Wohngeld@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: A 207
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Frau Manuela Ruhm Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2008
Fax: 06571 14-42008
E-Mail: wohngeld@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: A 209
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen)

Frau Anne Kathrin Schütz Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2026
Fax: 06571 14-42026
E-Mail: Wohngeld@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: A210
 


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