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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Virtuelles Rathaus
Geburt auf Seeschiffen beurkunden
Wenn ein Kind während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt in seinem Geburtenregister. Der Schiffsführer oder die Schiffsführerin nimmt eine Niederschrift auf und leitet sie an das Standesamt I in Berlin weiter.
Beschreibung
Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.
Kurztext
- Geburt im Ausland Beurkundung bei Geburten auf Seeschiffen
- Wenn ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff unter deutscher Flagge geboren wird, besteht eine Anzeigepflicht beim Standesamt I in Berlin.
- Die Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes spielt keine Rolle.
- Zur Anzeige ist verpflichtet: der sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, wenn die Eltern verhindert sind
- Die Anzeige erfolgt beim Schiffsführer oder der Schiffsführerin, der / die diese an das Standesamt I in Berlin weiterleitet.
- zuständig: Standesamt I in Berlin
Zuständigkeit
Standesamt I in Berlin
Fristen
- Der sorgeberechtigte Elternteil oder - im Verhinderungsfall - eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer.
- Die erforderlichen Unterlagen sollten beigefügt oder bei nächster Gelegenheit beim Standesamt I in Berlin nachgereicht werden. Bestellte Urkunden können zugesandt werden.
Voraussetzungen
Wenn ein Kind auf einem deutschen Seeschiff geboren wird, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern oder des Kindes.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige ist durch die hierzu Verpflichteten unverzüglich beim Schiffsführer zu erstatten. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung.
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung
- alles gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
Eine Eheurkunde und der Nachweis über die Eheauflösung sind auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann binnen 300 Tagen vor der Geburt des Kindes verstorben ist.
Rechtsgrundlage
§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 31 Personenstandsverordnung (PStV)
§ 33 Personenstandsverordnung (PStV)
Weitere Informationen
- Formulare: keine
- Online-Dienst: keine
- Schriftform erforderlich:
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Was sollte ich noch wissen?
keine
verwandte Vorgänge
- Beistandschaft
- Geburtsurkunde ausstellen bei Geburten in ehemals deutschen Gebieten oder Konsular- und Kolonialregistern
- Sorgeerklärung beurkunden
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
Ansprechpartner
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt
Tel.: +49 3090 2695000
E-Mail: Post.Standesamt1@labo.berlin.de
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