Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Rand) umtauschen.  


Beschreibung

Alte amtliche Kennzeichen, auf denen das blaue Euro-Feld (Sternenkranz und Erkennungs­buchstabe D) nicht vorhanden ist, können in ein Kennzeichen mit Euro-Feld umgetauscht werden. Eine Verpflichtung zum Umtausch besteht hingegen nicht.

Die bisherige Buchstaben- / Ziffernkombination kann beibehalten werden; daneben besteht die Möglichkeit eine neue Buchstaben- / Ziffernkombination zu wählen.

Kurztext

Ihr altes amtliches Kennzeichen können Sie in ein Euro-Kennzeichen (mit blauem Feld) umtauschen. Der Umtausch ist möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich.



Zuständigkeit

Der Umtausch der Kennzeichen ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.



Kosten

Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.




erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
  • bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung



Rechtsgrundlage

§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)




verwandte Vorgänge


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt