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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Wasserwirtschaftssachverständige/r: Planvorlageberechtigung - Aufnahme in die Liste

Fachkundige Personen, die Pläne und Unterlagen für Wasserbehörden erstellen, werden in einer Liste bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz eingetragen.  


Beschreibung


Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Erstellung von Plänen und Unterlagen für Verfahren vor Wasserbehörden berechtigt sind, gelten als fachkundige Personen, wenn sie vergleichbare fachliche Qualifikationen und praktische Erfahrungen aufweisen. Sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten



Fristen

Die Eintragung in die Liste beziehungsweise das Verzeichnis hat innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen. Wird die Eintragung nicht innerhalb dieser Frist von der Ingenieurkammer bestätigt, so gilt sie als erfolgt (Genehmigungsfiktion nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz)
Die Eintragung in die Liste wird durch die Ingenieurkammer nach Ablauf von zehn Jahren oder wenn die eingetragene Person ihre praktische Tätigkeit dauerhaft eingestellt hat gelöscht.



Kosten

Die Gebühr für die Eintragung in die Liste richtet sich nach der Kostenordnung der Ingenieurkammer (suche „Kostenordnung“ unter: www.ing-rlp.de). Sie beträgt 50-300 Euro




erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde (siehe bei Rechtsgrundlagen).




Rechtsgrundlage

Landeswassergesetz

§ 2 Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft

§ 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Rechtsbehelf

Klage vor den Verwaltungsgerichten; gegen das Löschen einer Eintragung ist vorab Widerspruch beim Eintragungsschuss zu erheben.




Weitere Informationen

Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.
Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.

Ebenso eine Liste zur Einordnung der Projekte, für die Sie Planungen erstellen möchten.

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Was sollte ich noch wissen?

Eine Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch in Rheinland-Pfalz.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Schusterstraße 46 - 48
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 95986-0
Fax: +49 6131 95986-33
E-Mail: info@ing-rlp.de
Web: www.ing-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt