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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung

Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem amtlichen Tierarzt beziehungsweise Amtstierarzt bestätigt wird.  


Beschreibung

Dies betrifft insbesondere Säugetiere, Vögel, Fische, aber zum Teil auch Amphibien, Reptilien, Insekten, Spinnentiere, Weichtiere u. a. Tiere.

Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.

Entsprechendes  gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Kurztext

Tiere müssen für die Ausfuhr in Nicht-EU-Länder grundsätzlich bestimmte Anforderungen des Bestimmungslands erfüllen und von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein.



Zuständigkeit

Auskünfte über die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr können von der Botschaft oder von Behörden des Bestimmungslandes eingeholt werden.

Für die Untersuchung von Tieren und für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Landkreises, in dessen Dienstbezirk Sie Ihren Betriebssitz haben.



Fristen

Zunächst sind die Anforderungen des Bestimmungslandes der Ausfuhr zu klären.

Dann sind die Tiere für die Ausfuhr zu untersuchen und eine Gesundheitsbescheinigung ist auszustellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eventuell einzuhaltende Fristen sind von den Anforderungen des Bestimmungslandes, insbesondere von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen, abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer sind je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.



Kosten

Die Gebührenhöhe ist je nach Einzelfall sehr unterschiedlich.




erforderliche Unterlagen

Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind gegebenenfalls bei der Botschaft oder Behörden desselben zu erfragen.




Rechtsgrundlage

Es gelten zudem Regelungen und Vorschriften der Bestimmungsländer.

Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)

Tierärztegebührenordnung (GOT)




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Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau


Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Susanne Bastgen Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau)

Frau Gundula Stamer Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 103
 


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Quelle der Inhalte:
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