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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Informationen zum neuartigen Coronavirus

Das Bundesministerium für Gesundheit, das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlichen aktuelle Informationen und Hinweise zum neuartigen Coronavirus.  


Beschreibung

Atemwegserkrankungen durch das neuartige Coronavirus wurden erstmals Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Metropole Wuhan (Provinz Hubei) nachgewiesen. Das Virus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden.

Coronaviren im Allgemeinen verursachen meist milde Krankheitsverläufe, können aber auch zu schweren, gegebenenfalls tödlichen Verläufen führen. Das neuartige Coronavirus kann bei einem Teil der Erkrankten zu einer schweren Infektion der unteren Atemwege und zu Lungenentzündungen führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr einer Ausbreitung in Deutschland insgesamt als hoch ein (Stand 24.3.2020). Das RKI veröffentlicht dazu aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten.

Verhalten bei Verdacht auf Infektion

Für Reisende, die per Flugzeug aus einem Risikogebiet ankommen, wurde ein Warn- und Informationssystem eingerichtet.

Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren oder Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, empfiehlt das RKI einen Arzt oder eine Ärztin zu kontaktieren (Anruf) und Ihren Besuch abzustimmen oder die 116117 zu wählen.

Ärztinnen und Ärzte sowie Labore müssen den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt

  • kann weitere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen durchführen,
  • meldet Informationen zum Fall an die Landesbehörden. Name, Anschrift und andere persönlichen Daten werden nicht übermittelt. Das RKI wertet alle Informationen zum neuartigen Coronavirus zentral aus.

Allgemeiner Schutz vor Infektionen

Das RKI und die BZgA verweisen auf die auch sonst üblichen, allgemeinen Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten:

  • Hände regelmäßig und gründlich waschen.
  • Etikette beim Husten und Niesen beachten
  • Abstand zu Erkrankten halten.

Diese dienen zum Beispiel auch dem Schutz vor einer Grippe.

Bei akuten Atemwegsinfektionen kann es sinnvoll sein, wenn ein erkrankter Mensch einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Dadurch kann er das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, verringern (Fremdschutz).

Informationen für Reisende

Das Auswärtige Amt veröffentlicht nach Bedarf Gesundheitsempfehlungen für Auslandsreisen. Aktuelle Informationen können Sie über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts abrufen.

Corona-Homepage des Landes Rheinland-Pfalz

Kurztext

  • Informationsangebote zum neuartigen Coronavirus Informationserteilung
  • Atemwegsinfektionen durch neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2):
    • gewöhnliche Coronaviren: meist milde Erkältung, aber auch schwere Erkrankungen
    • neuartige Coronaviren (SARS-CoV-2): neben leichten Verläufen auch schwere Infektion der unteren Atemwege oder Lungenentzündung möglich.
  • Ausbreitung
    • erste Infektionen Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Provinz Hubei beziehungsweise der Provinzhauptstadt Wuhan nachgewiesen
    • übertragbar von Mensch zu Mensch
    • Todesfälle v.a. bei Patienten, die bereits an schweren Grunderkrankungen litten
    • hohe Gefahr einer Ausbreitung in Deutschland nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) (Stand 24.3.2020).
    • RKI veröffentlicht aktuelle Zahlen und Risikogebiete
  • Verhalten bei Verdacht auf Infektion, Empfehlungen des RKI:
    • nach Aufenthalt in Risikogebieten oder
    • nach Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall und
    • Krankheitszeichen wie Fieber, Atemwegsprobleme, i.d.R. innerhalb 14 Tagen nach Ansteckung:
      • Hausarzt oder Hausärztin (Anruf) oder 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst) kontaktieren und Verdacht schildern
      • Arztbesuch abstimmen
      • die 112 nur bei lebensbedrohlichen Notfallsituation, schweren Gesundheitsstörungen und Unfällen wählen
    • Meldepflicht für Ärztinnen/Ärzte und Labore an Gesundheitsamt (ohne persönliche Daten von Erkrankten)
  • Verhaltensregeln zur Prävention:
    • übliche Verhaltensregeln zum Infektionsschutz beachten, wie z.B. auch zum Schutz vor Grippe:
      • regelmäßig und gründlich Hände waschen
      • Etikette beim Husten und Niesen beachten
      • Abstand zu Erkrankten halten
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert zum Schutz vor Infektionen und häufigen Fragen zum neuartigen Coronavirus (infektionsschutz.de)
  • Reisehinweise
    • aktuelle Reisehinweise des Auswärtigen Amts bei geplanter Reise in Risikogebiete beachten
  • zuständig: RKI (u.a. Erfassung der Lage, Risikobewertung, Empfehlungen zu Maßnahmen, Information der Fachöffentlichkeit)


Fristen

entfällt

Voraussetzungen

entfällt

Welche Fristen muss ich beachten?

entfällt

Bearbeitungsdauer

entfällt



Kosten

entfällt




erforderliche Unterlagen

entfällt




Rechtsgrundlage

Verordnung über die Ausdehnung der Meldepflicht des Infektionsschutzgesetzes auf Infektionen mit dem erstmals im Dezember 2019 in Wuhan/Volksrepublik China aufgetretenen neuartigen Coronavirus

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG)




Weitere Informationen

entfällt

Was sollte ich noch wissen?

entfällt




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Robert-Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin

Tel.: +49 30 18754-3430
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt