Suchen + Finden

Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Mitarbeiter

Überwachungsbedürftiger sicherheitstechnische Beurteilung anordnen

Es gab ein Schadens- oder Unfall im Zusammenhang mit überwachungsbedürftigen Anlagen? Dann kann die zuständige Behörde eine Überprüfung durch zugelassene Überwachungsstellen anordnen.  


Beschreibung

Nach einem im Gesetz näher bestimmten schweren Unfall kann die zuständige Behörde eine sicherheitstechnische Beurteilung bestimmter überwachungsbedürftigen Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch eine zugelassene Überwachungsstelle anordnen.

Kurztext

  • Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Anordnung Sicherheitstechnische Beurteilung
  • Arbeitgeber muss eine Unfall- beziehungsweise Schadensanzeige schriftlich oder online
  • Behörde hält eine Überprüfung durch eine bestimmte Zugelassene Überwachungsstelle für erforderlich.


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder an die Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz), der Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) oder der Abteilung Gewerbeaufsicht soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.



Fristen

Der Arbeitgeber muss eine Unfall- beziehungsweise Schadensanzeige machen. Dies ist schriftlich oder auch online möglich. Die Behörde kann daraufhin eine sicherheitstechnische Überprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle anordnen. Diese ist vom Arbeitgeber auf seine Kosten durchzuführen.

Voraussetzungen

Es muss ein anzeigepflichtiges Ereignis im Zusammenhang mit einer überwachungsbedürftigen Anlage vorliegen, bei einem

  1. Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, oder ein
  2. Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben.

Die Behörde hält eine Überprüfung durch eine bestimmte Zugelassene Überwachungsstelle für erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Falls die Behörde nach einem schweren Unfall die Notwendigkeit einer sicherheitstechnischen Prüfung erkennt, wird sie unverzüglich eine solche anordnen und für die Durchführung eine Frist setzen. Gesetzlich bestehen keine Fristvorgaben.

Bearbeitungsdauer

Eine Anordnung erfolgt ca. 1-2 Wochen nach Kenntnis der Behörde von den entscheidungserheblichen Umständen, die die Entscheidung über eine notwendige Prüfung ermöglicht. Ein möglicher Widerspruch wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.



Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Je nach Aufwand können dies zwischen 50,00 und 320,00 Euro sein.




Rechtsgrundlage

§ 19 Absatz 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (ArbSchZuVO)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz

Tel.: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Web: www.sgdnord.rlp.de/
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt