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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Beschreibung
Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung registrieren zu lassen, wodurch ein Gericht oder Arzt die Möglichkeit hat, im plötzlich eintretenden Vorsorge- oder Betreuungsfall über das Zentrale Vorsorgeregister zu klären, ob eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung existiert.
Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer werden bestimmte Daten über die Vorsorgevollmacht beziehungsweise die Betreuungsverfügung elektronisch erfasst. Sie können folgende Daten in das Register eintragen lassen:
- Daten des Vollmachtgebers: (Familien-, Geburts- und Vornamen; Geschlecht; Geburtsdatum und -ort; Anschrift etc.)
- Daten des Bevollmächtigten(Familien-, Geburts- und Vornamen; Geburtsdatum; Anschrift; Telefonnummer etc.)
- Datum an dem die Urkunde abgefasst wurde
- Aufbewahrungsort der Urkunde
- Angaben, zu welchem Zweck die Vollmacht erteilt beziehungsweise die Betreuungsverfügung verfasst wurde (beispielsweise Angelegenheiten des Vermögens, der Gesundheitsvorsorge oder sonstige persönliche Angelegenheiten)
- Angaben über besondere Anordnungen und Wünsche
Kurztext
Institutionelle Nutzer und Privatpersonen können Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen bei der Bundesnotarkammer selbst registrieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich entweder direkt an das Zentrale Vorsorgeregister oder Sie beauftragen einen Notar oder Rechtsanwalt damit, die Registrierung durchzuführen.
Fristen
Eine Registrierung im Vorsorgeregister ersetzt nicht die eigentliche Vorsorgevollmacht oder die Betreuungsverfügung. Daher ist die Erstellung und gegebenenfalls die Beglaubigung oder Beurkundung einer Vorsorgevollmacht oder der Betreuungsverfügung vor der Registrierung erforderlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister ist jederzeit möglich.
Auch eine Änderung der Kontaktdaten, ein Widerruf oder eine Löschung sind gegebenenfalls jederzeit gegen Gebühr möglich.
Hinweis: Dabei ist eine Registrierung des Widerrufs gegenüber einer Löschung zu empfehlen, da dadurch abfragende Vormundschafts- beziehungsweise Betreuungsgerichte auf den Widerruf hingewiesen und zu weiteren Nachforschungen veranlasst werden, falls eine fortbestehende Vollmacht behauptet wird. Sie müssen um Ihre Vorsorgevollmacht zu widerrufen, dies gegenüber Ihrem Bevollmächtigten kundtun und eine gegebenenfalls ausgehändigte Vollmachtsurkunde zurückverlangen. Die Mitteilung eines Widerrufs an das Zentrale Vorsorgeregister ist nicht zur Beseitigung der Bevollmächtigung erforderlich oder ausreichend.
Kosten
Es können unterschiedlich hohe einmalige Kosten anfallen. Diese hängen unter anderem davon ab, ob Sie ihre Registrierung per Internet oder postalisch durchführen. Eine genaue Auflistung der Kosten sowie Beispielberechnungen gibt das Zentrale Vorsorgeregister.
Rechtsgrundlage
§§ 78a - 78f Bundesnotarordnung (BNotO)
Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (VRegV)
Weitere Informationen
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht beziehungsweise Betreuungsverfügung postalisch oder über das Internet registrieren lassen. Die dazu nötigen Formulare sowie eine Bedienungsanleitung der Internetregistrierung bietet das Zentrale Vorsorgeregister an.
Falls Sie den postalischen Weg wählen, schicken Sie die Registrierungsformulare an das Zentrale Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin.
Neben der Registrierung durch Privatpersonen ist auch eine Registrierung durch institutionelle Nutzer (Beispielsweise Notare und Rechtsanwälte) möglich, welche dann die Registrierung für Sie vornehmen lassen.
Sie erhalten bei einer Neueintragung zusätzlich zur Eintragungsbestätigung eine persönliche ZVR-Card. Diese dokumentiert, dass Sie eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister vorgenommen haben.
Auf der Rückseite dieser Karte können Sie:
- Name des Vollmachtgebers / Verfügenden
- Namen und Telefonnummern von bis zu 2 Vertrauenspersonen, vermerken.
Bei Fragen können Sie sich an die E-Mail-Adresse info@vorsorgeregister.de oder an die gebührenfreie Rufnummer 0800 - 35 50 500 (Mo-Do: 07:00 - 17:00 Uhr, Fr: 07:00 - 13:00 Uhr) wenden.
Unterstützende Institutionen
Bundesnotarkammer- Zentrales Vorsorgeregister
verwandte Vorgänge
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Betreuungsangebote
- Betreuungsverfügung
- Heimbetreuung für gesetzlich Pflegeversicherte
- Infektionsschutz melden
Ansprechpartner
Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister
Kronenstraße 42
10117 Berlin
Tel.: 0800 3550500
E-Mail: info@vorsorgeregister.de
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
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Tel.: 06571 14-2385
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Fax: 06571 14-42453
E-Mail: Ellen.Ehlen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: A 202a
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E-Mail: Joerg.Gruber@Bernkastel-Wittlich.de
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