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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Elternbeitrag festsetzen

Seit dem 01. Januar 2020 gilt in Rheinland-Pfalz: Beitragsfrei ab zwei! Somit sind alle Kinder zwischen zwei Jahren und Schuleintritt von Kita-/Krippen-Gebühren befreit.  


Beschreibung

Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schuldkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.

Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.

Kurztext

Für Kinder ab zwei Jahren fallen in Rheinland-Pfalz keine Elternbeiträge mehr an, dennoch können für Kinder unter 2 Jahren und für die Förderung von Schulkindern Gebühren anfallen.

Ebenso können für alle Kinder gesonderte Beiträge für Mittagessen und Verpflegung erhoben werden.



Zuständigkeit

Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.



Fristen

Elternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.

  • Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung können beispielsweise sein:das Einkommen der Eltern,
  • die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
  • die tägliche Betreuungszeit des Kindes

Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“

Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.

Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.

Bearbeitungsdauer

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.



Kosten

Dies müssen Sie beim zuständigen Jugendamt erfragen.




erforderliche Unterlagen

Dies teilt Ihnen das zuständige Jugendamt auf Anfrage mit.




Rechtsgrundlage

§ 26 Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTaG)

§ 90 Abs. 1, 3 und 4 des Achtes Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).




Weitere Informationen

Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Jugendamt.

Unterstützende Institutionen

Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.

Bemerkungen

Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden

Leistung "Elterbeitrag übernehmen"




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie


Tel.: 06571 14-0
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Nicole Becker Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2402
Fax: 06571 14-42402
E-Mail: Nicole.Becker@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 218
 

Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 12 - Jugend und Familie)

Frau Kerstin Kranz Vcard herunterladen

Tel.: 06571 14-2441
Fax: 06571 14-42441
E-Mail: Kerstin.Kranz@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 318
 


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