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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Pflegehilfsmittel bewilligen

Wenn Sie zu Hause privat gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Möglicherweise auch auf technische Pflegehilfsmittel und/oder auf einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.  


Beschreibung

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie zu Hause, in einer betreuten Wohnanlage oder einer Wohngemeinschaft leben und von der Familie, Bekannten, Freunden oder auch von einem Pflegedienst gepflegt werden. Dies gilt nur, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.

Pflegehilfsmittel sollen Beschwerden des pflegebedürftigen Menschen lindern, ihm ein selbständigeres Leben ermöglichen und der Pflegeperson zur Pflegeerleichterung dienen.

Die Pflegekasse kann in geeigneten Fällen die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes überprüfen lassen.

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Hygieneartikel, Einmalhandschuhe. Hierfür steht ein monatlicher Betrag von bis zu 40 Euro zur Verfügung
  • technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Hausnotrufsysteme. Diese werden meist leihweise überlassen. Erwachsene Pflegebedürftige müssen in der Regel hierfür etwas dazu bezahlen.

Außerdem können Sie finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zu beantragen. Dazu gehören zum Beispiel technische Hilfen im Haushalt oder Treppenlifter, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Kurztext

  • Wer zu Hause privat gepflegt wird, hat Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln (z.B. Betteinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich, wenn diese nicht von der Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern finanziert werden.
  • Diese Hilfsmittel sollen die Pflegesituation erleichtern und vor allem zum Schutz der privaten Pflegeperson (Familie, Freunde, Nachbarn) dienen.
  • Außerdem können technische Pflegehilfsmittel - vorrangig leihweise - zur Verfügung gestellt werden. Auch technische Hilfsmittel und Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes können gewährt werden


Fristen

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt
  • Pflegegrad 1 bis 5 liegt vor

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine



Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.




erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.




Rechtsgrundlage

§ 40 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt