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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Fachinformationssystem Boden (FISBO) Auskunft erhalten

Daten, die zum Thema vorsorgender Bodenschutz in Rheinland-Pfalz vorliegen, werden in Kartenwerken online per Map-Viewer über die Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) bereit gestellt und sind öffentlich einsichtig.  


Beschreibung

Daten, die zum Thema vorsorgender Bodenschutz in Rheinland-Pfalz vorliegen, werden in Kartenwerken online per Map-Viewer über die Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (z.B. Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Bodenerosionsgefährdung, schutzwürdige und schutzbedürftige Böden, Hintergrundwerte Oberböden). Die Daten werden zusätzlich als OGC-Dienste bereitgestellt.

Über die Bereitstellung von Informationen via Map-Viewer hinaus, kommen auch sehr individuelle beziehungsweise spezielle Anfragen vor, welche in der Regel von Fachleuten aus dem Bereich Bodenschutz vorgetragen werden. Solche Anfragen sind bezüglich Datenbereitstellung und Dateninhalt derart individuell, dass sich diese vorab nicht konfektionieren lassen, sondern fallbezogen mit dem Auftraggeber geklärt werden. Die Fallzahl dieser Anfragen liegt bei etwa 10 / Jahr.

Kurztext

Die im LGB erfassten und ausgewerteten Bodendaten werden über frei zugängliche Plattformen digital (Online Karten, OGC-Dienste) zur Verfügung gestellt. Die Nutzer dieser Daten sind andere Behörden, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen. Dokumentationen zu den Karten und Daten liegen vor und sind ebenfalls frei zugänglich.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz - Referat Boden.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz.



Fristen

  1. Karten und Daten frei zugänglich über die Website des Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
  2. Spezielle Anfragen über Telefon oder E-mail

Voraussetzungen

  • Internetanschluss

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Online ist es direkt verfügbar.



Kosten

Prinzipiell fallen keine Gebühren an. Bei den individuellen Datenanfragen (10 / a) werden die Kosten nach Zeitaufwand über das Gebührenverzeichnis des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz ermittelt. Es wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.




erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.




Rechtsgrundlage

Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)

Landesgeodateninfrastrukturgesetz (LGDIG)

Landestransparenzgesetz (LTranspG)




Weitere Informationen

Die Nutzungsvereinbarung wird bei Bedarf übermittelt.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz

Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html
 


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Quelle der Inhalte:
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