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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Sachkundenachweis befreien nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung

Im Einzelfall können Sie von der Erfordernis eines Sachkundenachweises nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.  


Beschreibung

Um an technischen Einrichtungen, die ozonschädigende Stoffe verwenden, zu arbeiten, müssen Sie normalerweise einen Sachkundenachweis erbringen. Dies ist eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung, eine Sachkundebescheinigung nach Chemikalienklimaschutzverordnung oder ein gleichwertiger Nachweis aus dem europäischen Ausland.

Die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer kann Sie im Einzelfall auf Antrag von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung befreien, wenn Sie die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle in einem einschlägigen Handwerk erfüllen oder anderweitig nachweisen, dass Sie für technische oder handwerkliche Tätigkeiten vergleichbar qualifiziert sind. Die zuständige Stelle kann vor einer Entscheidung eine Stellungnahme der fachlich zuständigen Innung oder Berufsvereinigung einholen.

Kurztext

  • Für Arbeit an technischen Einrichtungen mit die Ozonschicht schädigenden Gasen ist Sachkunde erforderlich
  • Normalerweise: Nachweis durch abgeschlossene Berufsausbildung oder Sachkundenachweis nach ChemikalienKlimaschutzverordnung
  • In seltenen Einzelfällen können Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammer von dieser Erfordernis befreien


Fristen

Sie stellen zunächst Ihren Antrag auf Befreiung von der Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

  • Die Kammer überprüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Hierfür fragt die Kammer unter Umständen auch bei weiteren Stellen, wie Innungen oder Berufsvereinigungen, nach.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags bekommen Sie ein Schreiben darüber, ob Sie die von der Erfordernis der Ausbildung befreit werden können.

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
  • Alternativ können Sie anderweitig nachweisen, dass Sie zur Ausübung eines Handwerks qualifiziert sind

Bearbeitungsdauer

  • In der Regel mindestens 3 Monate


Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.




erforderliche Unterlagen

Nachweise über qualifizierende berufliche Tätigkeiten




Rechtsgrundlage

§ 5 Absatz 4 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage



Weitere Informationen

  • Formulare: nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier

Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
 


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Quelle der Inhalte:
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