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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
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Öffnungszeiten Rathaus:
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Mitarbeiter
Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.
Beschreibung
Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Die Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie bei der Abschlussprüfung, am Ende einer Berufsausbildung mit einer Prüfung der Umschulungsprüfung - beendet.
Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen beziehungsweise mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt.
Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Kammern) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungszeit durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Dies dauert zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.
Da Sie einen Umschulungsvertrag mit einem Unternehmen oder Bildungsträger abschließen, wird dieses Umschulungsverhältnis bei der für den Beruf und regional zuständigen Stelle durch Ihren Vertragspartner angezeigt. Die zuständige Stelle weiß daher, in welchem Zeitraum Sie Ihre Umschulungsprüfung ablegen werden. Der Zulassungs- und Anmeldeprozess wird durch die zuständige Stelle postalisch oder elektronisch gestartet.
Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert die zuständige Stelle in Absprache mit dem ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese.
Mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss endet Ihr Umschulungsverhältnis. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, die Prüfung zweimal zu wiederholen.
Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen Umschulungsvertrag geschlossen haben.
Kurztext
- Umschulungsprüfungen finden bundeseinheitlich an festen Terminen statt
- Regional zuständige Stelle organisiert Umschulungsprüfung
- Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein,
- Ehrenamtlich tätiger Prüfungsausschuss nimmt Prüfungsleistung ab und bewertet
- Zeugnisversand erfolgt durch zuständige Stelle
- Ausbildung endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss
- Eine nicht bestandene Umschulungsprüfung kann zweimal wiederholt werde
- Es fallen Prüfungsgebühren für die Umschulungsprüfung an
Zuständigkeit
Liste der zuständigen Stellen nach § 71 BBiG in Rheinland-Pfalz (u. a. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Landwirtschaftskammer).
Fristen
Ihre Teilnahme an einer Umschulungsprüfung müssen Sie langfristig planen und gut vorbereiten. Wenn Sie einen eingetragenen Ausbildungsvertrag haben, werden Sie möglicherweise von der zuständigen Stelle vorab auf die anstehende Prüfung hingewiesen, Sie müssen sich in der Regel trotzdem noch zu Prüfung anmelden.
Nach Ihrer Prüfungsanmeldung werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Bei Zulassung zur Abschlussprüfung erhalten Sie eine Einladung zu allen Prüfungsteilen (schriftlicher und praktischer beziehungsweise mündlicher Prüfungsteil).
- Am Prüfungsort müssen Sie sich mit einem Identitätsnachweis und der Prüfungsanmeldung ausweisen.
- Die vorläufigen Ergebnisse der schriftlichen Prüfung können Sie vielfach auf der Homepage der zuständigen Stelle einsehen, bevor Sie die mündliche/praktische Prüfung ablegen.
- Wenn Sie an allen Prüfungsteilen teilgenommen haben, erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Bescheid darüber, ob Sie bestanden haben
Nachdem Ihr Gesamtergebnis durch den Prüfungsausschuss festgestellt wurde, wird dieses an die zuständige Stelle übermittelt. Ihr Prüfungszeugnis wird Ihnen zugesandt.
Voraussetzungen
- Sie haben die nötige Umschulungsdauer erbracht
- Sie haben an der vorgeschriebenen Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen, sofern diese in der Umschulungsordnung für den jeweiligen Beruf vorgesehen ist
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anmeldeschluss zur Umschulungsprüfung liegt circa vier bis fünf Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Den genauen Anmeldeschluss erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Bearbeitungsdauer
Das gesamte Verfahren der Umschulungsprüfung inklusive Anmeldung, Zulassung, Einladung, Durchführung aller Prüfungsteile, Ergebnisfeststellung und Ausstellung/Versand des Prüfungszeugnisses dauert ca. sechs Monate.
Kosten
Umschulungsprüfungen sind kostenpflichtig. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der zuständigen Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Umschulungsvertrag (bereits vor Umschulungsbeginn eingereicht)
- Formular “Anmeldung zur Umschulungsprüfung”
- gegebenenfalls Formular “Antrag auf Nachteilsausgleich”
Rechtsgrundlage
§ 71 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§§ 58 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§§ 42j ff. Handwerksordnung (HwO)
Rechtsbehelf
- Regelungen können je nach Bundesland abweichen
- Widerspruch gegen zuständige Stelle.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem “Nichtzulassungsbescheid” und dem “Nichtbestandenenbescheid” entnehmen.
Weitere Informationen
- Formular: “Anmeldung zur Umschulungsprüfung” notwendig; gegebenenfalls Antrag für “Betrieblichen Auftrag”, “Report”, “Projektarbeit” und “Fachaufgabe” notwendig
- gegebenenfalls Formular: “Antrag auf Nachteilsausgleich” erforderlich
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen zur Anmeldung nicht erforderlich
verwandte Vorgänge
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Bildungsfreistellung Kostenerstattung beantragen
- Fachapotheker aus EU/EWR/Schweiz Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
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