Suchen + Finden
Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
Saarstraße 7
54424 Thalfang
Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144
Öffnungszeiten Rathaus:
Montag - Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)
Mitarbeiter
Frühförderung von Kindern mit Behinderung
Ihr Kind hat eine Entwicklungsauffälligkeit und/oder eine (drohende) Behinderung? Dann empfiehlt sich die Abklärung eines Anspruchs auf Leistungen der Frühförderung, um Ihr Kind frühzeitig auf den Weg zu einem selbstbestimmten und weitgehend unabhängigen Leben zu unterstützen.
Beschreibung
In Rheinland-Pfalz bieten acht "Sozialpädiatrische Zentren" mit angegliederten Frühförderstellen Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an.
Diese befinden sich in Bad Kreuznach,
- Göllheim,
- Mainz,
- Landau,
- Landstuhl,
- Ludwigshafen,
- Neuwied und
- Trier.
Durch ein flächendeckendes Angebot an Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der Kinder gewährleistet.
Der Schwerpunkt der Arbeit in den Frühförderzentren liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.
In den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung können Kinder- und Jugendliche mit Auffälligkeiten in allen Entwicklungsbereichen, chronischen Erkrankungen, Behinderungen und drohenden Behinderungen zur Abklärung einer problematischen Entwicklung vorgestellt werden.
Leistungen der Früherkennung und Frühförderung können insbesondere bei :
- Säuglingen und Kleinkindern mit Risikofaktoren in der Vorgeschichte
- Kindern mit allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten
- Kindern mit Bewegungsstörungen aller Art
- Kindern mit Störungen der Sprachentwicklung
- Kinder mit cerebralen Anfällen und Epilepsien
- Kindern mit angeborenen Fehlbildungen
- Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
- Schulkindern mit Teilleistungsstörungen und mit zusätzlichen emotionalen Störungen
mehrfachbehinderten Kindern in Betracht kommen.
Die Frühförderung von Kindern mit Sinnesbehinderung wird in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landesschule für Gehörlose Neuwied, der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule Trier sowie dem Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal erbracht. Daneben bieten einzelne örtliche Lebenshilfen Hausfrühförderung an
Kurztext
Der Schwerpunkt der Arbeit in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen. Frühförderung ist der erste Schritt zur Inklusion und Selbstbestimmung.
Zuständigkeit
Wenn Sie Fragen zu der Arbeit in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Einrichtung. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an den örtlichen Träger der Sozial- beziehungsweise Jugendhilfe.
Fristen
Die Inanspruchnahme der Leistungen in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung erfolgt nach Überweisung eines niedergelassenen Vertragsarztes.
Kosten
Hilfe und Beratung in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung sind für alle in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Eltern betroffener Kinder im Lande kostenfrei.
Rechtsgrundlage
§ 43a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 119 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
§ 46 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
§ 79 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX)
§ 35a Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Frühförderungsverordnung (FrühV)
Weitere Informationen
Weitere Informationen liefert die Broschüre "Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder".
Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinde
verwandte Vorgänge
- Begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Träger von Integrationsfachdiensten und Inklusionsbetrieben beantragen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Landesblindengeld
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeits-Suche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Landesportal RLP-Direkt