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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Virtuelles Rathaus

Landschaftsschutzgebiet Befahrerlaubnis beantragen

Sie möchten ein Schutzgebiet befahren, welches normalerweise eine Zufahrt verbietet? Dann können Sie unter Angabe der Gründe eine Ausnahmegenehmigung beantragen.  


Beschreibung

Wenn eine Verordnung über ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ein Befahrensverbot enthält, Sie dieses jedoch befahren wollen, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise Erlaubnis bei der zuständigen Naturschutzbehörde beantragen.

Kurztext

Das Befahren von Schutzgebieten außerhalb zugelassener Wege bedarf in der Regel eine Erlaubnis.



Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde in der Verwaltung Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Naturschutzbehörden



Fristen

  • Berechtigtes Interesse,
  • unabweisbare Gründe der Notwendigkeit des Befahrens,
  • Vereinbarkeit mit Schutzzweck

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.



Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese richten sich nach dem Gebührenverzeichnis Landespflege




erforderliche Unterlagen

Im schriftlichen Antrag sind in der Regel Angaben beizufügen wie:

  • Aus welchen Gründen soll das Schutzgebiet befahren werden?
  • Wann soll das Schutzgebiet befahren werden?
  • Bestehen Alternativen zur Befahrung?
  • Ist die Befahrung mit dem Schutzzweck vereinbar?



Rechtsgrundlage

Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf richtet sich nach dem Verwaltungsferfahrensgesetz.




Weitere Informationen

Es ist ein formloser schriftlicher Antrag erforderlich.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Infos finden Sie auch beim Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz.

LANIS




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung


Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt