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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Öffnungszeiten Rathaus:

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Virtuelles Rathaus

Politische Häftlinge (ehemalig): Unterstützung

Mit dem Häftlingshilfegesetz werden Opfern zahlreiche Hilfemöglichkeit eröffnet, um soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen zu können.  


Beschreibung

Das Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder im sowjetischen Sektor Berlins oder in den Staaten des Ostblocks aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden, sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene.

Erlitt eine Person während des Gewahrsams eine Schädigung, erhält sie Versorgung in analoger Anwendung der Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes. Leistungen erhalten auch Hinterbliebene, wenn der Gewahrsam zum Tod des Inhaftierten führte.

Kurztext

  • Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
  • Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg
  • aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden
  • berechtigt sind auch Angehörige und Hinterbliebene


Zuständigkeit

Wenden Sie sich an

  • die Versorgungsämter für die nach dem HHG, dem StrRehaG und dem VwRehaG vorgesehene Versorgung wegen haft- oder verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden,
  • die örtlichen Träger der Sozialhilfe für Ausgleichsleistungen nach dem BerRehaG,
  • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
    • für die Kapitalentschädigung (Haftentschädigung) nach dem StrRehaG,
    • für die besondere Zuwendung, die so genannte Opferrente.


Fristen

Gesundheitliche Schädigung während der Haft

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine für die Antragstellung.

Evtl. Leistungen werden erst ab Antrag gewährt.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Selten unter 12 Monaten



Kosten

keine




erforderliche Unterlagen

Rehabilitierungsbescheinigung




Rechtsgrundlage

§ 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)

§1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Häftlingshilfegesetz (HHG)

§ 10 Häftlingshilfegesetz (HHG)

§ 17 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

§ 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)




Weitere Informationen

Formulare stellen die Länder zur Verfügung. Es gibt kein Onlineverfahren, es besteht eine Schriftformerfordernis.




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Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Web: add.rlp.de/de/startseite/
 


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Quelle der Inhalte:
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