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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

Telefon: +49 (0) 6504/9140-0
Telefax: +49 (0) 6504/9140-144

Öffnungszeiten Rathaus:

Montag - Dienstag
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Mittwoch
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(nachmittags geschlossen)
Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags geschlossen)

Virtuelles Rathaus

Jugendmigration Kontaktstellen

Sie sind nach Deutschland migriert und zwischen 12 und 27 Jahre alt? Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer beruflichen, schulischen oder sozialen Eingliederung? Dann hilft Ihnen das Servicebüro für Jugendmigrationsdienste bei Ihren individuellen Fragen weiter.  


Beschreibung

Die Jugendmigrationsdienste haben als Angebot der Jugendsozialarbeit in erster Linie die Aufgabe, junge Menschen mit Migrationshintergrund bei dem  Übergang in die Schule, die Ausbildung oder den Beruf  zu beraten und zu begleiten. Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Dienstes sind entsprechend geschult und orientieren sich am Integrationsförderplan. Sie gehen auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Anfragenden beziehungsweise einer jeden Anfragenden ein und unterstützen sie hinsichtlich ihrer beruflichen und schulischen Zukunft sowie in ihrer sozialen Integration.

Über das Kontakttelefon des „Servicebüro Jugendmigrationsdienste“ können sich Interessierte im Alter von 12 bis 27 Jahren sowie Eltern von migrierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen über das Thema telefonisch informieren und Ihre Fragen stellen. Natürlich stehen die Servicebüros auch für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Kurztext

Die Jugendmigrationsdienste haben als Angebot der Jugendsozialarbeit in erster Linie die Aufgabe, junge Menschen mit Migrationshintergrundbei dem Übergang in die Schule, dieAusbildung,oder den Beruf zu beraten und zu begleiten. Über das Kontakttelefon des „Servicebüro Jugendmigrationsdienste“ können Sie sich über das Thema informieren und Ihre Fragen stellen.



Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Servicebüro Jugendmigrationsdienste. Die Rufnummer ist abhängig des Standortes.

Kontaktstellen Servicebüro Jugendmigrationsdienste



Fristen

Beraten werden Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 und 27 Jahren.



erforderliche Unterlagen

Es werden gegebenenfalls Unterlagen benötigt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle.




Rechtsgrundlage

§ 9 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)




Weitere Informationen

Die Organisationen

  • Arbeiterwohlfahrt (AWO),
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA),
  •  Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS),
  •  Internationaler Bund (IB),
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und
  • Der PARITÄTISCHE Gesamtverband

und ihre jeweiligen Mitgliedsorganisationen beraten mit den Jugendmigrationsdiensten (JMD) zum Thema Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund.

Bemerkungen

Grundsätze des Jugendmigrationsdienstes




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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt