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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde

Saarstraße 7
54424 Thalfang

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Tierbestattung Abschiedswald

Wenn Ihr Haustier für immer von Ihnen gegangen ist, kann eine Ruhestätte helfen, um ihrem Tier einen würdevollen Abschied zu ermöglichen. Ein Abschiedswald bietet diese Möglichkeit.  


Beschreibung

Gemäß dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sind verstorbene Heimtiere ordnungsgemäß zu verbrennen, zu vergraben oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:

  • Entsorgung in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt (für Rheinland-Pfalz erfolgt dies durch die Fa. SecAnim in Rivenich);
  • Verbrennung in einem dafür zugelassenen Heimtierkrematorium;
  • Vergraben auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze. Die Tierkörper (bis zur Größe eines großen Hundes) dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind;
  • Bestattung auf einem Heimtierfriedhof oder in einem Abschiedswald.

Bei einem Abschiedswald handelt es sich um eine solche genehmigte Fläche in einem Wald, die als Tierfriedhof fungiert. Hier ist die Beisetzung von kleinen HeimtierenHaustieren (bis Hundegröße) möglich.

Kurztext

Um Ihrem verstorbenen Haustier die letzte Ehre zu erweisen kommt möglicherweise eine Bestattung in einem Abschiedswald in Frage.



Zuständigkeit

Informationen erhalten Sie bei Landesforsten Rheinland-Pfalz.

Abschiedswald - Tierbegräbnis in der Natur

Zuständige Stelle

Für Rheinland-Pfalz: Landesforsten Rheinland-Pfalz



Fristen

Nach Absprache mit der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

In der Regel sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine besonderen Termine, jedoch zeitnah.



Kosten

Die Kosten sind bei den Abschiedswäldern unterschiedlich und können bei den zuständigen Stellen erfragt werden:




erforderliche Unterlagen

In der Regel keine




Rechtsgrundlage

Tierische Nebenprodukte - Beseitigungsgesetz (TierNebG)

§ 27 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)




Weitere Informationen

Keine

Was sollte ich noch wissen?

In Rheinland-Pfalz gibt es einen Abschiedswald.

Unterstützende Institutionen

Der Bundesverband Tierbestatter e.V. hält eine Suchmaschine für die Suche nach Tierbestattern in Deutschland bereit und berät seriös und unabhängig über das Thema Tierbestattung.

Zur Tierbestatter-Suche




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Ansprechpartner

Landesbetrieb Landesforsten Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-5926
E-Mail: Poststelle@mufv.rlp.de
Web: www.wald-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt