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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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Virtuelles Rathaus
Tierimpfstoffe nicht zugelassene Impfstoffe anwenden
Sie sind Tierhalter oder Tierhalterin und möchten Ihr Tier mit einem nicht zugelassenen Impfstoff von einem Tierarzt oder einer Tierärztin behandeln lassen? Dann besteht die Möglichkeit, unter bestimmte Vorraussetzungen, über Ihren Tierarzt einer Ausnahmegenehmigung zu beantragen
Beschreibung
Das Tiergesundheitsgesetz regelt die Fälle, in denen die oberste Landesbehörde Ausnahmen vom Verbot des Inverkehrbringens beziehungsweise der Anwendung von in Deutschland nicht zugelassenen Tierimpfstoffen machen kann.
Solche Ausnahmen sind - im Benehmen mit der Zulassungsbehörde - möglich
- für Tiere, die ausgeführt werden, sofern das Einfuhrland die Durchführung bestimmter Impfungen fordert
- im Einzelfall und unter bestimmten Voraussetzungen für von einem Tierarzt behandelte Tiere, soweit für die Behandlung ein zugelassenes Mittel nicht zur Verfügung steht.
Kurztext
Wer ein Tier durch einen Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem, in Deutschland, nicht zugelassenen Impfstoff behandeln lassen möchte, der kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen.
Zuständigkeit
Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist durch den Tierarzt, der einen nicht zugelassenen Tierimpfstoff anwenden möchte, an das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Abteilung 4, zu richten.
Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Rechtsgrundlage
§ 11 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
Weitere Informationen
Anträge können nur durch den entsprechenden Tierarzt veranlasst werden.
Ein entsprechender Antrag für eine Ausnahme eines nicht zugelassenen Tierimpfstoffes finden Sie auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes. Dort liegen auch entsprechende Merkblätter für Tierimpfungen vor.
Homepage Landesuntersuchungsamt
Was sollte ich noch wissen?
Eine Liste der zugelassenen Tierimpfstoffe in Deutschland stellt das Paul-Ehrlich-Institut für Sie bereit.
Immunologische Tierarzneimittel
verwandte Vorgänge
- Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung
- Futtermittelkontrolle
- Zoo-Genehmigung beantragen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
- Änderungen in der Weinbaukartei melden
Ansprechpartner
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4646
E-Mail: poststelle@mkuem.rlp.de
Web: mkuem.rlp.de/de/startseite/
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