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Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf - Nationalpark - Verbandsgemeinde
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54424 Thalfang
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Unterhaltsvorschuss beantragen
Sie können die Unterhaltszahlung für Ihr minderjähriges Kind nicht sicher stellen? Dann können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Beschreibung
Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht.
Unterhaltsleistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Nach Abzug des Kindergeldes ergeben sich seit dem 01.01.2022 folgende monatlichen Beträge:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren = 177 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren = 236 Euro
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren = 314 Euro
Von diesen Beträgen werden jeweils die regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und gegebenenfalls Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod eines Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, abgezogen.
Für Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird unter bestimmten Voraussetzungen auch Ertrag zumutbarer Arbeit und Einkommen des Vermögens des Kindes berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle Ihrer Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung.
Kurztext
Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann.
Zuständigkeit
Unterhaltsvorschuss beantragen Sie in Rheinland-Pfalz bei den Unterhaltsvorschussstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen. Dort wird auch über die Anträge entschieden und die Zahlung veranlasst. Die Adressen der Unterhaltsvorschussstellen finden Sie hier:
Fristen
Die Leistungen werden ab Antragsmonat, in Ausnahmefällen maximal für einen Monat rückwirkend gewährt.
Rechtsgrundlage
§ 2 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)
Weitere Informationen
Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Unterhaltsvorschussgesetzes (UhVorschG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit.
Publikation Unterhaltsvorschuss
verwandte Vorgänge
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Krankenversicherung (gesetzlich) Kosten für ärztliche Behandlung übernehmen
- Schwerbehindertenausweis
- Unfallversicherung Kosten übernehmen für die häusliche Krankenpflege
- Unterhaltsurkunde mit und ohne Beistandschaft
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Tel.: 06571 14-1013
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: fb13@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571-14 2271
Fax: 06571-14 42271
E-Mail: Hans-Werner.Braband@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 214
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571 14-2343
Fax: 06571 14-42343
E-Mail: Carolin.Denzer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 218
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571 14-2349
Fax: 06571 14-42349
E-Mail: Dorothea.Habscheid@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 207
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571-14 2378
Fax: 06571-14 42378
E-Mail: Lydia.Kern@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 221
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571-14 2264
Fax: 06571-14 42264
E-Mail: Andrea.Kerpen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 214
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571 14-2358
Fax: 06571 14-42358
E-Mail: Beatrice.Kettel@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 221
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571 14-2342
Fax: 06571 14-42342
E-Mail: Dagmar.Kohnz@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 222
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571-14 2489
Fax: 06571-14 42489
E-Mail: Manuela.Neithoefer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 222
Mitarbeiter (Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien)
Tel.: 06571 14-2280
Fax: 06571 14-42280
E-Mail: Dierk.Pelm@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: N 218
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